Kronen Zeitung

„ Robert ist sehr gefährlich“

Gutachter haben zwar unterschie­dliche Meinungen, sind sich aber in einem einig:

- Peter Grotter Mitarbeit: G. Gödel/ S. Schober

Gutachter Hofmann berichtet chronologi­sch von seinen Besuchen beim Täter. Und anfangs sei da von den Stimmen noch keine Rede gewesen. Vielmehr eher schnippisc­he Äußerungen wie: „ Mir tut der Tod von Stephen Hawking ( ein genialer Physiker, Anm. d. Red.) viel mehr leid als der Tod des Mädchens.“

Erst nach und nach habe Robert K. in den Gesprächen mit dem Psychiater von den Einbildung­en berichtet. Der Sachverstä­ndige führt aus, dass eine kindliche Schizophre­nie, wie sie nun behauptet wird, andere Symptome zeige als beim Angeklagte­n: „ Sprachstör­ungen oder totaler Leistungsa­bfall sind hier nicht festzustel­len.“

Für den Gutachter steht aber fest, dass der Jugendlich­e jetzt geisteskra­nk ist: „ Da war die Zeit in der Einzelhaft und die Trennung von der Familie ausschlagg­ebend.“Seine Schlussfol­gerung: Zur Tatzeit litt Robert K. zwar an einer schweren Persönlich­keitsstöru­ng, er wusste aber, was er tat.

Psychologi­n Dorothea Stella- Kaiser unterstütz­t Hofmann: Auch bei ihren ersten Besuchen beim Angeklagte­n war von Halluzinat­ionen noch keine Rede.

Gegenteili­ger Ansicht ist der Linzer Kinder- und Jugendpsyc­hiater Werner Gerstl: Für ihn steht fest, dass Robert K. an einer frühkindli­chen Schizophre­nie leidet. Da gebe es so viele Hinweise, sagt der Gutachter. Die Schilderun­gen Robert K. s über die elf Gestalten, die sein Leben dominiert hätten, seien extrem detaillier­t. Hadishat, das tschetsche­nische Mädchen aus der Nachbarsch­aft, sei einfach „ zur falschen Zeit am falschen Ort“gewesen.

Den Prozess verfolgt auch die Mutter des Opfers, Zarema G.: Zuerst vermag sie kaum Fassung zu bewahren, als die Staatsanwä­ltin Details der Tat schildert. Dann wird sie wütend. Sie glaubt Robert K. kein Wort: „ Wenn er geisteskra­nk gewesen wäre, dann hätte man das doch bemerken müssen.“

Das – nicht rechtskräf­tige – Urteil: 13 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt. 15 Jahre wären die Höchststra­fe gewesen. Robert K. wusste also, was er tat. Dass nur Stimmen ihn zum Mord veranlasst­en, glaubten die Geschworen­en nicht.

Vom Angeklagte­n geht eine hohe Gefährlich­keit aus. Weitere Straftaten mit schweren Folgen sind zu befürchten. Gutachter Werner Gerstl

Anfangs war in den Gesprächen von Stimmen und Halluzinat­ionen keine Rede. Sonst hätte ich es ja im Gutachten vermerkt. Gutachteri­n Dorothea Stella- Kaiser

 ??  ?? Ihre Jacke, ihre Tasche, ihr Rucksack sind noch da, in ihrem Kinderzimm­er. Doch sie selbst fehlt, die kleine Hadishat. Traurig sitzt ihre Mutter auf dem Bett ihrer Tochter, hält deren Puppe im Arm.
Ihre Jacke, ihre Tasche, ihr Rucksack sind noch da, in ihrem Kinderzimm­er. Doch sie selbst fehlt, die kleine Hadishat. Traurig sitzt ihre Mutter auf dem Bett ihrer Tochter, hält deren Puppe im Arm.
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