„ Robert ist sehr gefährlich“
Gutachter haben zwar unterschiedliche Meinungen, sind sich aber in einem einig:
Gutachter Hofmann berichtet chronologisch von seinen Besuchen beim Täter. Und anfangs sei da von den Stimmen noch keine Rede gewesen. Vielmehr eher schnippische Äußerungen wie: „ Mir tut der Tod von Stephen Hawking ( ein genialer Physiker, Anm. d. Red.) viel mehr leid als der Tod des Mädchens.“
Erst nach und nach habe Robert K. in den Gesprächen mit dem Psychiater von den Einbildungen berichtet. Der Sachverständige führt aus, dass eine kindliche Schizophrenie, wie sie nun behauptet wird, andere Symptome zeige als beim Angeklagten: „ Sprachstörungen oder totaler Leistungsabfall sind hier nicht festzustellen.“
Für den Gutachter steht aber fest, dass der Jugendliche jetzt geisteskrank ist: „ Da war die Zeit in der Einzelhaft und die Trennung von der Familie ausschlaggebend.“Seine Schlussfolgerung: Zur Tatzeit litt Robert K. zwar an einer schweren Persönlichkeitsstörung, er wusste aber, was er tat.
Psychologin Dorothea Stella- Kaiser unterstützt Hofmann: Auch bei ihren ersten Besuchen beim Angeklagten war von Halluzinationen noch keine Rede.
Gegenteiliger Ansicht ist der Linzer Kinder- und Jugendpsychiater Werner Gerstl: Für ihn steht fest, dass Robert K. an einer frühkindlichen Schizophrenie leidet. Da gebe es so viele Hinweise, sagt der Gutachter. Die Schilderungen Robert K. s über die elf Gestalten, die sein Leben dominiert hätten, seien extrem detailliert. Hadishat, das tschetschenische Mädchen aus der Nachbarschaft, sei einfach „ zur falschen Zeit am falschen Ort“gewesen.
Den Prozess verfolgt auch die Mutter des Opfers, Zarema G.: Zuerst vermag sie kaum Fassung zu bewahren, als die Staatsanwältin Details der Tat schildert. Dann wird sie wütend. Sie glaubt Robert K. kein Wort: „ Wenn er geisteskrank gewesen wäre, dann hätte man das doch bemerken müssen.“
Das – nicht rechtskräftige – Urteil: 13 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt. 15 Jahre wären die Höchststrafe gewesen. Robert K. wusste also, was er tat. Dass nur Stimmen ihn zum Mord veranlassten, glaubten die Geschworenen nicht.
Vom Angeklagten geht eine hohe Gefährlichkeit aus. Weitere Straftaten mit schweren Folgen sind zu befürchten. Gutachter Werner Gerstl
Anfangs war in den Gesprächen von Stimmen und Halluzinationen keine Rede. Sonst hätte ich es ja im Gutachten vermerkt. Gutachterin Dorothea Stella- Kaiser