Neue Haftstrafe für Mörder!
Killer von Favoriten verletzt Mithäftling, tobt beim Schuldspruch und beruft:
Er springt von der Anklagebank auf, Justizwachebeamte müssen ihn mit einer Armhebel- Technik fixieren. Dass Herbert P. ( 51) neuerlich verurteilt wird, will er nicht zur Kenntnis nehmen. Der Frauenmörder, der 1988 eine 20- Jährige nach einem Discobesuch erdrosselt hat, hat diesmal einen Mithäftling verletzt.
Herbert P. leidet an einer Persönlichkeitsstörung, und unter dem Einfluss der Krankheit tötete er 1988 nach einem Discobesuch die Verkäuferin Alexandra Schriefl ( 20). Was der Mann immer bestritten hat. Doch dass die Frau nachts in eisiger Kälte freiwilligem Sex hinter einer Plakatwand zugestimmt hat, er sie dann alleine zurückließ und sie von einem unbekannten Täter getötet wurde, hat Herbert P. niemand geglaubt.
Erst 2001 wurde Herbert P. ausgeforscht – zufällig. Der Mann war in eine Schlägerei verwickelt und wurde deshalb routinemäßig einem DNA- Test unterzogen: Volltreffer! Das Urteil lautete 15 Jahre Haft, weil er zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war. Zusätzlich wurde Herbert P. wegen seiner Gefähr- lichkeit in eine Anstalt eingewiesen. Deshalb sitzt er heute noch. Die 15 Jahre hat er längst verbüßt. Weil er sich nicht behandeln lässt, ist eine Enthaftung aber in weite Ferne gerückt.
Grund für die neue Verhandlung war ein Vorfall in der Sonderanstalt Mittersteig. Hier soll Herbert P. im November 2017 einen Mithäftling durch einen Kopfstoß schwer verletzt haben. An der Schuld des Angeklagten hatte Richter Gerald Wagner keinen Zweifel. Doch Herbert P. streitet wieder alles ab, tobt beim Urteil und beruft dagegen.