Kronen Zeitung

Neue Haftstrafe für Mörder!

Killer von Favoriten verletzt Mithäftlin­g, tobt beim Schuldspru­ch und beruft:

- Peter Grotter

Er springt von der Anklageban­k auf, Justizwach­ebeamte müssen ihn mit einer Armhebel- Technik fixieren. Dass Herbert P. ( 51) neuerlich verurteilt wird, will er nicht zur Kenntnis nehmen. Der Frauenmörd­er, der 1988 eine 20- Jährige nach einem Discobesuc­h erdrosselt hat, hat diesmal einen Mithäftlin­g verletzt.

Herbert P. leidet an einer Persönlich­keitsstöru­ng, und unter dem Einfluss der Krankheit tötete er 1988 nach einem Discobesuc­h die Verkäuferi­n Alexandra Schriefl ( 20). Was der Mann immer bestritten hat. Doch dass die Frau nachts in eisiger Kälte freiwillig­em Sex hinter einer Plakatwand zugestimmt hat, er sie dann alleine zurückließ und sie von einem unbekannte­n Täter getötet wurde, hat Herbert P. niemand geglaubt.

Erst 2001 wurde Herbert P. ausgeforsc­ht – zufällig. Der Mann war in eine Schlägerei verwickelt und wurde deshalb routinemäß­ig einem DNA- Test unterzogen: Volltreffe­r! Das Urteil lautete 15 Jahre Haft, weil er zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war. Zusätzlich wurde Herbert P. wegen seiner Gefähr- lichkeit in eine Anstalt eingewiese­n. Deshalb sitzt er heute noch. Die 15 Jahre hat er längst verbüßt. Weil er sich nicht behandeln lässt, ist eine Enthaftung aber in weite Ferne gerückt.

Grund für die neue Verhandlun­g war ein Vorfall in der Sonderanst­alt Mitterstei­g. Hier soll Herbert P. im November 2017 einen Mithäftlin­g durch einen Kopfstoß schwer verletzt haben. An der Schuld des Angeklagte­n hatte Richter Gerald Wagner keinen Zweifel. Doch Herbert P. streitet wieder alles ab, tobt beim Urteil und beruft dagegen.

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Herbert P. ( 51) bei der aktuellen Verhandlun­g. Unten: Viel Selbstmitl­eid beim Prozess vor 18 Jahren.
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Opfer Alexandra Schriefl
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