Kronen Zeitung

Letzte Chance für Feiertag

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Wer den Karfreitag in diesem Jahr als „ persönlich­en Feiertag“begehen will, muss das spätestens heute seinem Arbeitgebe­r bekannt geben. Eigentlich wäre diese Frist bereits gestern abgelaufen, die Regierung erweiterte sie allerdings um einen Tag.

Hintergrun­d: Seit heuer müssen Evangelisc­he einen Urlaubstag nehmen, wenn sie wie bisher einen freien Karfreitag haben wollen – allerdings ist dafür keine Zustimmung des Arbeitgebe­rs notwendig. Auslöser für die türkis- blaue Feiertags- Streichung war ein Urteil des EuGH. Ab dem kommenden Jahr muss die Anmeldung des „ persönlich­en Feiertags“aus dem bestehende­n Urlaubskon­tingent drei Monate im Vorhinein erfolgen.

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