Neue R Regeln l fü für E- Roller in Wien
Was E- Roller dürfen oder nicht, liegt in einer Grauzone. Ende April beschließt der Gesetzgeber klare Regeln für mehr Sicherheit.
Immer mehr Elektro- Scooter flitzen durch die Straßen. Was sie dürfen oder nicht, lag bisher teils in einer Grauzone. Ende April beschließt der Gesetzgeber klare Regeln, die im Juni in Kraft treten. Teilweise sind das echte Neuerungen, teils werden aktuelle Bestimmungen genauer definiert. Das Ziel: mehr Sicherheit für alle!
Die wesentlichen Punkte: Für Rollerfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Radler. Etwa beim Alkolimit oder beim „ Parken“.
E- Scooter müssen eine Bremse, Rückstrahler und bei Dunkelheit Licht haben.
Das Befahren von Gehsteigen ist verboten. Ausnahme: Die Behörde gestattet das ausdrücklich.
Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, dürfen auf öffentliche Straßen nur unter Aufsicht unterwegs sein.
Roller, die langsamer als 25 km/ h sind, dürfen dort fahren, wo auch Radfahren gestattet ist. Schnellere Modelle sind auf öffentlichen Straßen untersagt. „ Elektro- Scooter nehmen einen immer höheren Anteil am Verkehrsgeschehen ein. Die Novelle bringt mehr Sicherheit“, so ÖVP- Mandatar Andreas Ottenschläger.