Kronen Zeitung

Neue R Regeln l fü für E- Roller in Wien

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Was E- Roller dürfen oder nicht, liegt in einer Grauzone. Ende April beschließt der Gesetzgebe­r klare Regeln für mehr Sicherheit.

Immer mehr Elektro- Scooter flitzen durch die Straßen. Was sie dürfen oder nicht, lag bisher teils in einer Grauzone. Ende April beschließt der Gesetzgebe­r klare Regeln, die im Juni in Kraft treten. Teilweise sind das echte Neuerungen, teils werden aktuelle Bestimmung­en genauer definiert. Das Ziel: mehr Sicherheit für alle!

Die wesentlich­en Punkte: Für Rollerfahr­er gelten die gleichen Regeln wie für Radler. Etwa beim Alkolimit oder beim „ Parken“.

E- Scooter müssen eine Bremse, Rückstrahl­er und bei Dunkelheit Licht haben.

Das Befahren von Gehsteigen ist verboten. Ausnahme: Die Behörde gestattet das ausdrückli­ch.

Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahraus­weis haben, dürfen auf öffentlich­e Straßen nur unter Aufsicht unterwegs sein.

Roller, die langsamer als 25 km/ h sind, dürfen dort fahren, wo auch Radfahren gestattet ist. Schnellere Modelle sind auf öffentlich­en Straßen untersagt. „ Elektro- Scooter nehmen einen immer höheren Anteil am Verkehrsge­schehen ein. Die Novelle bringt mehr Sicherheit“, so ÖVP- Mandatar Andreas Ottenschlä­ger.

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Immer mehr Wiener flitzen mit E- Rollern durch die Stadt.

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