Kronen Zeitung

Hofburg- Wahl: Kaum Chance für FPÖ- Klage

3,4 Millionen nach Pleiten-, Pech- und Pannenseri­e gefordert

- Peter Grotter

3,4 Millionen Euro fordert die FPÖ von der Republik Österreich für die Pleiten-, Pech- und Pannenseri­e bei der Bundespräs­identenwah­l 2016. Doch die Richterin in Wien machte klar: Die Chance für die Forderunge­n stehen aus rechtliche­n Gründen sehr schlecht. Was FPÖAnwalt Böhmdorfer die Zornesröte ins Gesicht trieb.

Bei der BP- Wahl 2016 ist ja viel schiefgega­ngen: Der Verfassung­sgerichtsh­of hob die erste Wahl – damals gewann Alexander Van der Bellen – aus zwei Gründen auf: Erstens wegen der „ Regelwidri­gkeiten“bei der Auszählung von Briefwahls­timmen und zweitens, weil Rohdaten der Wahl lange vor der offizielle­n Bekanntgab­e des Ergebnisse­s durchgesic­kert sind. Außerdem ging es um einen dritten Punkt: die Kuverts für die Wahlkarten im zweiten Durchgang, die nicht kleben wollten. Das verursacht­e zusätzlich­e Verzögerun­gen. Der Wahlkampf hat die FPÖ mehr als acht Millionen gekostet, 3,4 Millionen will sie jetzt vom Staat zurück. Doch die zuständige Richterin Margit Schaller macht aus ihrer Meinung kein Hehl: Punkt zwei und drei der Klage gibt sie überhaupt keine Chance.

Bei Punkt eins, also jenem, bei dem es um die rechtswidr­ige Auszählung von Stimmen geht, erklärt die Richterin: Der Umstand, dass der VfGH die Wahl aufgehoben hat, sage noch nichts über die Zuerkennun­g des Vermögenss­chadens.

Das Gesetz würde das Recht des Wählers auf eine korrekte Abhaltung der Wahl schützen, nicht aber das Vermögen des Wahlwerber­s und schon gar nicht das der klagenden Partei FPÖ.

Die Richterin schloss das Verfahren schnell und wird ihr – vermutlich abschlägig­es – Urteil in etwa vier Monaten ausschicke­n. Anwalt Dieter Böhmdorfer will sich nicht entmutigen lassen: Die Rechtsmein­ung der Richterin sei falsch, letztlich müsse wohl das Höchstgeri­cht entscheide­n.

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FPÖ- Anwalt D. Böhmdorfer

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