Hofburg- Wahl: Kaum Chance für FPÖ- Klage
3,4 Millionen nach Pleiten-, Pech- und Pannenserie gefordert
3,4 Millionen Euro fordert die FPÖ von der Republik Österreich für die Pleiten-, Pech- und Pannenserie bei der Bundespräsidentenwahl 2016. Doch die Richterin in Wien machte klar: Die Chance für die Forderungen stehen aus rechtlichen Gründen sehr schlecht. Was FPÖAnwalt Böhmdorfer die Zornesröte ins Gesicht trieb.
Bei der BP- Wahl 2016 ist ja viel schiefgegangen: Der Verfassungsgerichtshof hob die erste Wahl – damals gewann Alexander Van der Bellen – aus zwei Gründen auf: Erstens wegen der „ Regelwidrigkeiten“bei der Auszählung von Briefwahlstimmen und zweitens, weil Rohdaten der Wahl lange vor der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses durchgesickert sind. Außerdem ging es um einen dritten Punkt: die Kuverts für die Wahlkarten im zweiten Durchgang, die nicht kleben wollten. Das verursachte zusätzliche Verzögerungen. Der Wahlkampf hat die FPÖ mehr als acht Millionen gekostet, 3,4 Millionen will sie jetzt vom Staat zurück. Doch die zuständige Richterin Margit Schaller macht aus ihrer Meinung kein Hehl: Punkt zwei und drei der Klage gibt sie überhaupt keine Chance.
Bei Punkt eins, also jenem, bei dem es um die rechtswidrige Auszählung von Stimmen geht, erklärt die Richterin: Der Umstand, dass der VfGH die Wahl aufgehoben hat, sage noch nichts über die Zuerkennung des Vermögensschadens.
Das Gesetz würde das Recht des Wählers auf eine korrekte Abhaltung der Wahl schützen, nicht aber das Vermögen des Wahlwerbers und schon gar nicht das der klagenden Partei FPÖ.
Die Richterin schloss das Verfahren schnell und wird ihr – vermutlich abschlägiges – Urteil in etwa vier Monaten ausschicken. Anwalt Dieter Böhmdorfer will sich nicht entmutigen lassen: Die Rechtsmeinung der Richterin sei falsch, letztlich müsse wohl das Höchstgericht entscheiden.