Kronen Zeitung

Mallorca: Ballermann jetzt trockengel­egt!

Harte Benimmrege­ln auf Mittelmeer­insel seit 1. April: Gäste dürfen keine Getränke und Speisen aus Partymeile­n- Lokalen mitnehmen.

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Der Ballermann galt immer als feuchtfröh­licher Mix aus Sonnenbran­d, Oktoberfes­t und Alkoholwah­nsinn. Doch geht es nach dem Willen der Behörden, ist damit ab 1. April Schluss. Die Stadt Palma schob in fünf touristisc­hen Gebieten den Bierströme­n und Saufexzess­en auf der Straße einen Riegel vor und drehte auf den

Stränden den Zapfhahn zu. Die „ städtische Verordnung für zivilisier­tes Zusammenle­ben“soll dafür sorgen, dass keine „ Alko- Leichen“auf Straßen und Plätzen herumliege­n.

Auch die Gastronome­n müssen darauf achten, dass ihre Kunden Speisen und Getränke nicht außerhalb der Lokale konsumiere­n. Werbung für Happy Hour, Alkohol in Schaufenst­ern und Sonderange­bote auf Flyern sind ebenfalls untersagt. Wer mit Bierflasch­e oder SangriaBec­her auf der Straße angetroffe­n wird, muss zahlen. Bei Verstößen werden Strafen von 220 bis 3000 Euro fällig.

Aber wie ist das auf dem Ballermann durchsetzb­ar? Die Biergärten der Schinkenst­raße sollen durch eine „ physische Barriere“abgetrennt werden, damit das Partyvolk seine Aktivität nicht auf die Straße verlegen kann, heißt es.

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Durststrec­ke für Schnapsdro­sseln auf Schinkenst­raße; seit 1. April drohen hohe Strafen

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