Sorgfaltspflicht der Uni
Es ist sehr wohl nachvollziehbar, dass Studierende verärgert sind, wenn sie unverschuldet in ihrem ambitionierten Werdegang behindert werden. Zwar kann eine Universität natürlich seriöserweise keinen Prüfungserfolg garantieren, eine Sorgfaltspflicht bezüglich der Organisation und Abhaltung von Examina liegt aber logischerweise sehr wohl vor, und es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass diese diesbezüglich gegenüber privaten Dienstleistungsbetrieben privilegiert seien.
Von denen haben nämlich alle, nicht bloß die meisten, bei Mangelhaftigkeit und Schlamperei Gewähr zu leisten . . . Florian Stadler, Aschach/ Donau