Faustschlag gegen Grapscher straffrei
Afghane griff 21- Jähriger in Wien an Po Verfahren gegen das Opfer, aber auch mutmaßlichem Sextäter eingestellt
Der Fall sorgte zu Silvester in Wien für Empörung: Nachdem ein Afghane ( 20) eine junge Frau begrapscht hatte, brach die 21- jährige Touristin dem Sex- Täter im Reflex die Nase – darauf wurde das Opfer wegen Körperverletzung angezeigt! Jetzt stellte die Justiz das Verfahren ein. Doch auch der Täter bleibt straffrei . . .
Luisa I. ( Name geändert) war zum Jahreswechsel mit drei Freundinnen auf dem Silvesterpfad in Wien, wurde ausgegriffen und landete plötzlich selbst vor Gericht! Dabei hatte sich die junge Schweizerin ( 21) nur gegen einen Lüstling gewehrt. Wie berichtet, fasste ihr der dreiste Sextäter voll an den Hintern. Darauf knallte die sportliche Frau aus einem Reflex heraus dem Afghanen eine mit der Faust.
Volltreffer: Der 20- Jährige landete mit Nasenbruch im Krankenhaus! Doch die Genferin wurde vor der Staatsanwaltschaft vom Opfer zur Täterin gemacht. Gegen sie wurde wegen Körperverletzung ( ein von Amts wegen zu verfolgendes Offizialdelikt) ermittelt, obwohl der feige Grapscher zuvor schon andere Frauen sexuell belästigt hatte. Verkehrte Welt! Auch der Angreifer selbst kassierte natürlich eine Anzeige wegen sexueller Belästigung.
„ Das Ermittlungsverfahren hat nun ergeben, dass die Frau davon ausgegangen ist, dass sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde“, erklärt die Staatsanwältin Judith Ziska. Die von Luisa I. ausgeübte Gewalt sei legitim gewesen, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
Das Ermittlungsverfahren hat ergeben, dass die Frau davon ausgegangen ist, dass sie unmittelbar zuvor von ihm berührt wurde. Ihr wurde gerechtfertigte Notwehr zugebilligt. Der Faustschlag war legitim. Staatsanwältin Judith Ziska
damit in angemessener Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbestimmung abwehren wollte. Zum Glück erfolgreich.
Doch ein erheblicher Wermutstropfen bleibt: Denn auch der verdächtige Afghane wird nicht belangt. Die Schweizerin konnte den Angreifer nicht zweifelsfrei wiedererkennen, deswegen wurde sein Verfahren ebenso eingestellt. „ Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht hat“, hieß es.
Luisa I. will nach der ganzen Aufregung keine Stellungnahme mehr abgeben.