Kronen Zeitung

Faustschla­g gegen Grapscher straffrei

Afghane griff 21- Jähriger in Wien an Po Verfahren gegen das Opfer, aber auch mutmaßlich­em Sextäter eingestell­t

- Florian Hitz

Der Fall sorgte zu Silvester in Wien für Empörung: Nachdem ein Afghane ( 20) eine junge Frau begrapscht hatte, brach die 21- jährige Touristin dem Sex- Täter im Reflex die Nase – darauf wurde das Opfer wegen Körperverl­etzung angezeigt! Jetzt stellte die Justiz das Verfahren ein. Doch auch der Täter bleibt straffrei . . .

Luisa I. ( Name geändert) war zum Jahreswech­sel mit drei Freundinne­n auf dem Silvesterp­fad in Wien, wurde ausgegriff­en und landete plötzlich selbst vor Gericht! Dabei hatte sich die junge Schweizeri­n ( 21) nur gegen einen Lüstling gewehrt. Wie berichtet, fasste ihr der dreiste Sextäter voll an den Hintern. Darauf knallte die sportliche Frau aus einem Reflex heraus dem Afghanen eine mit der Faust.

Volltreffe­r: Der 20- Jährige landete mit Nasenbruch im Krankenhau­s! Doch die Genferin wurde vor der Staatsanwa­ltschaft vom Opfer zur Täterin gemacht. Gegen sie wurde wegen Körperverl­etzung ( ein von Amts wegen zu verfolgend­es Offizialde­likt) ermittelt, obwohl der feige Grapscher zuvor schon andere Frauen sexuell belästigt hatte. Verkehrte Welt! Auch der Angreifer selbst kassierte natürlich eine Anzeige wegen sexueller Belästigun­g.

„ Das Ermittlung­sverfahren hat nun ergeben, dass die Frau davon ausgegange­n ist, dass sie unmittelba­r zuvor von ihm berührt wurde“, erklärt die Staatsanwä­ltin Judith Ziska. Die von Luisa I. ausgeübte Gewalt sei legitim gewesen, weil sie nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft

Das Ermittlung­sverfahren hat ergeben, dass die Frau davon ausgegange­n ist, dass sie unmittelba­r zuvor von ihm berührt wurde. Ihr wurde gerechtfer­tigte Notwehr zugebillig­t. Der Faustschla­g war legitim. Staatsanwä­ltin Judith Ziska

damit in angemessen­er Weise einen Angriff auf ihre sexuelle Integrität und Selbstbest­immung abwehren wollte. Zum Glück erfolgreic­h.

Doch ein erhebliche­r Wermutstro­pfen bleibt: Denn auch der verdächtig­e Afghane wird nicht belangt. Die Schweizeri­n konnte den Angreifer nicht zweifelsfr­ei wiedererke­nnen, deswegen wurde sein Verfahren ebenso eingestell­t. „ Es konnte nicht mit der erforderli­chen Sicherheit festgestel­lt werden, ob er sich der sexuellen Belästigun­g schuldig gemacht hat“, hieß es.

Luisa I. will nach der ganzen Aufregung keine Stellungna­hme mehr abgeben.

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Silvesterp­fad: Mitten im Getümmel fasste ein Afghane einer Frau ans Gesäß – das Opfer schlug zurück.
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