Kronen Zeitung

Steuer für längst verkauftes Grundstück vorgeschri­eben

Niederöste­rreicherin hatte Liegenscha­ft 2016 veräußert

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Wir haben über dieses Problem berichtet – jetzt hat es wieder eine Leserin getroffen. Vor fast drei Jahren hat Brigitte R. ein Grundstück verkauft. Die Vorschreib­ung für die Grundsteue­r erhält sie aber trotzdem weiter, wegen der sogenannte­n Hauptfests­tellung.

Ein Baugrundst­ück hatte die Leserin im August 2016 verkauft. Trotzdem wird der Niederöste­rreicherin noch heute die für die Liegenscha­ft zu entrichten­de Grundsteue­r, die auf Basis des Einheitswe­rtes berechnet wird, vorgeschri­eben.

„ Nach Vorsprache bei der Gemeinde erhielt ich die Auskunft, dass für die Erstellung des Änderungsb­escheides das Finanzamt zuständig sei“, so die Leserin. Sie wandte sich an das Finanzamt, sprach persönlich vor – jedoch ohne Erfolg. „ Ich sehe nicht ein, warum ich jahrelang für einen anderen Grundstück­seigentüme­r Steuer zahlen und diese dann wieder zurückford­ern muss“, kontaktier­te Frau R. letztlich die Ombudsfrau.

Das Finanzmini­sterium teilte uns mit, dass es 2014, erstmals seit Jahren, eine sogenannte Hauptfests­tellung gegeben habe, bei der Einheitswe­rte aktualisie­rt wurden. Man musste rund 1,2 Mio. Bescheide ausstellen, ein neues EDV- Programm für die Bewertung wurde entwickelt. Dies sei der Grund, warum sämtliche Urkunden und Anträge etc. nach dem 1. 1. 2014 vorerst nicht erledigt werden konnten. Man bedaure im Fall von Frau R., dass eine Vorschreib­ung an den neuen Eigentümer noch nicht möglich war und bitte um Geduld, da es längere Bearbeitun­gszeiten gebe.

Bleibt zu hoffen, dass das Problem jetzt doch endlich bald gelöst werden kann!

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