Kronen Zeitung

Wenn kleine Fehltritte große Folgen haben

Disziplina­rverfahren gegen Exekutivbe­amte Dabei werden auch skurrile Fälle verhandelt Auch Eifersucht und Liebe spielen eine Rolle

- PETER GROTTER SILVIA SCHOBER

Wenn ein Beamter vom Pfad der Tugend abkommt, wartet nur manchmal der Staatsanwa­lt, fast immer aber das Disziplina­rgericht. Dort werden auch skurrile Fälle verhandelt: Wenn bei einem Polizisten die Eifersucht obsiegt, wenn sich aus Unachtsamk­eit ein Schuss aus einer Waffe löst oder wenn eine Justizwach­e

beamtin mit einem Insassen allzu engen Kontakt pflegt.

Kameraderi­e gibt es heute längst nicht mehr. Im Gegenteil: Beamte fürchten Disziplina­rverfahren wie der Teufel das Weihwasser. Auch jenem alkoholisi­erten Tiroler Polizisten, der Kollegen attackiert­e, weil sie ihn am Lenken eines Autos hindern wollten, wird ein solches nicht erspart bleiben. Strafrecht­lich verurteilt wurde er kürzlich.

2400 Euro Strafe gab es beim Disziplina­rgericht für jenen Polizisten, der von der Ex- Freundin wegen Stalking angezeigt wurde. Obwohl die Frau keinen Kontakt wünschte, wurde der Beamte oft in der Dienstzeit vor dem Haus der Ex gesehen. Schuld an der Eskalation der Lage war wohl, dass es noch eine zweite Frau im Leben des Mannes gab und die Freundin eine schnelle Entscheidu­ng wollte, für wen sich der Polizist entscheide­t. Und dann hörte sie, wie der Mann

vom WC aus mit der Lebensgefä­hrtin heimlich telefonier­te.

Nur 200 Euro Strafe muss jener Beamte zahlen, der in einem Polizeianh­altezentru­m auf zwei Häftlinge, die wegen Verkehrsve­rgehen Verwaltung­sstrafen zu verbüßen hatten, nicht gut genug aufgepasst hat. Beiden Männern gelang nämlich die Flucht. Der Polizist hatte das Nachsehen . . .

Eingestell­t wurde hingegen ein Verfahren gegen einen Polizisten, der nicht weniger als 50 dienstlich­e Verfehlung­en begangen hat. Vom Strafgeric­ht wurde er wegen Amtsmissbr­auch zu 15 Monaten Haft verurteilt. Seinen Job war er daher automatisc­h los. Damit war auch für das Disziplina­rgericht die Sache endgültig abgeschlos­sen.

Ein Polizist, der in Zivil mit weit überhöhter Geschwindi­gkeit unterwegs war

und mit 0,82 Promille Alkohol im Blut angehalten wurde, musste 1600 Euro Disziplina­rstrafe zahlen.

Ein Polizist, der beim Schusstrai­ning irrtümlich ein Projektil abfeuerte, kam hingegen mit einem Verweis

davon. Denn nach dem Strafproze­ss hatte er bereits eine Geldbuße bezahlt. Er war überzeugt, dass er eine Trainingsp­istole in Händen hielt. Dass er eine scharfe Glock abfeuerte, war ihm nicht bewusst.

Mit 200 Euro Geldstrafe kam eine Justizwach­ebeamtin davon, die schmusend mit einem Häftling gesehen wurde. Sie verantwort­ete sich mit einer privaten Stresssitu­ation – und versprach Besserung.

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Hoher Anspruch an Polizei, Justizwach­e und Co.: Es „ menschelt“aber auch hier.
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 ??  ?? Zum Schmunzeln, aber kein Honigschle­cken: Einem Polizisten liefen zwei Häftlinge davon
Zum Schmunzeln, aber kein Honigschle­cken: Einem Polizisten liefen zwei Häftlinge davon

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