Wenn kleine Fehltritte große Folgen haben
Disziplinarverfahren gegen Exekutivbeamte Dabei werden auch skurrile Fälle verhandelt Auch Eifersucht und Liebe spielen eine Rolle
Wenn ein Beamter vom Pfad der Tugend abkommt, wartet nur manchmal der Staatsanwalt, fast immer aber das Disziplinargericht. Dort werden auch skurrile Fälle verhandelt: Wenn bei einem Polizisten die Eifersucht obsiegt, wenn sich aus Unachtsamkeit ein Schuss aus einer Waffe löst oder wenn eine Justizwache
beamtin mit einem Insassen allzu engen Kontakt pflegt.
Kameraderie gibt es heute längst nicht mehr. Im Gegenteil: Beamte fürchten Disziplinarverfahren wie der Teufel das Weihwasser. Auch jenem alkoholisierten Tiroler Polizisten, der Kollegen attackierte, weil sie ihn am Lenken eines Autos hindern wollten, wird ein solches nicht erspart bleiben. Strafrechtlich verurteilt wurde er kürzlich.
2400 Euro Strafe gab es beim Disziplinargericht für jenen Polizisten, der von der Ex- Freundin wegen Stalking angezeigt wurde. Obwohl die Frau keinen Kontakt wünschte, wurde der Beamte oft in der Dienstzeit vor dem Haus der Ex gesehen. Schuld an der Eskalation der Lage war wohl, dass es noch eine zweite Frau im Leben des Mannes gab und die Freundin eine schnelle Entscheidung wollte, für wen sich der Polizist entscheidet. Und dann hörte sie, wie der Mann
vom WC aus mit der Lebensgefährtin heimlich telefonierte.
Nur 200 Euro Strafe muss jener Beamte zahlen, der in einem Polizeianhaltezentrum auf zwei Häftlinge, die wegen Verkehrsvergehen Verwaltungsstrafen zu verbüßen hatten, nicht gut genug aufgepasst hat. Beiden Männern gelang nämlich die Flucht. Der Polizist hatte das Nachsehen . . .
Eingestellt wurde hingegen ein Verfahren gegen einen Polizisten, der nicht weniger als 50 dienstliche Verfehlungen begangen hat. Vom Strafgericht wurde er wegen Amtsmissbrauch zu 15 Monaten Haft verurteilt. Seinen Job war er daher automatisch los. Damit war auch für das Disziplinargericht die Sache endgültig abgeschlossen.
Ein Polizist, der in Zivil mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war
und mit 0,82 Promille Alkohol im Blut angehalten wurde, musste 1600 Euro Disziplinarstrafe zahlen.
Ein Polizist, der beim Schusstraining irrtümlich ein Projektil abfeuerte, kam hingegen mit einem Verweis
davon. Denn nach dem Strafprozess hatte er bereits eine Geldbuße bezahlt. Er war überzeugt, dass er eine Trainingspistole in Händen hielt. Dass er eine scharfe Glock abfeuerte, war ihm nicht bewusst.
Mit 200 Euro Geldstrafe kam eine Justizwachebeamtin davon, die schmusend mit einem Häftling gesehen wurde. Sie verantwortete sich mit einer privaten Stresssituation – und versprach Besserung.