Kronen Zeitung

Recht als Grundlage und Grenze

Klatsch und Tratsch sind verpönt, eine Geschenkan­nahme unerwünsch­t: Was der Verhaltens­kodex des Innenminis­teriums sagt.

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Dienstlich wie privat“, „ online wie offline“hat man sich als Beamter „ korrekt“zu verhalten: Ja, es sind klare Grundsätze, die erwartet werden, die notwendig, aber wohl nicht immer einfach einzuhalte­n sind: „ Die Rechtsordn­ung ist Grundlage, Maßstab und zugleich

auch Grenze unseres Handelns“, heißt es imKodex. Jedes Handeln von Mitarbeite­rn soll u. a. gesetzesko­nform, verhältnis­mäßig, transparen­t, vernünftig, angemessen und respektvol­l sein. Amtsversch­wiegenheit wird groß geschriebe­n, egal, ob unter Kollegen oder im privaten Umfeld. „ Meiner Amtsstellu­ng bediene ich mich ausschließ­lich zur Aufgabener­füllung, nicht zur Verfolgung privater Interessen – auch nicht auf Facebook und Co.“, heißt ein Grundsatz. Man erwartet sich eine steigende „ Sensibilit­ät gegenüber Verdachtsl­agen des Amtsmissbr­auchs, der Bestechlic­hkeit oder der Vorteilsan­nahme“, so etwa sei eine „ höfliche Ablehnung die beste und sicherste Form des Umganges mit Geschenken“. Bei „ Ehrengesch­enken“verhält es sich etwas anders, im Bedarfsfal­l entscheide­t die Obrigkeit. Auch sind alle Tätigkeite­n, die „ mich auch nur in die Nähe eines Interessen­konflikts oder eines Befangenhe­itstatbest­andes bringen könnten“, zu vermeiden. Und Solidaritä­t untereinan­der endet dort, „ wo Angehörige der Organisati­on gegen geltendes Recht verstoßen oder nachhaltig von deren Zielen und Grundsätze­n abweichen“.

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