Kronen Zeitung

Neue Maßstäbe für Polizeista­tistik

- Florian Hitz

Alles neu macht der Mai auch in Bezug auf die Kriminalst­atistik. Um die aktuelle Entwicklun­g abzubilden, wurde der Aufbau angepasst – neue Schwerpunk­te in der Gewalt-, Eigentums- und Internetkr­iminalität sowie bei der Täterherku­nft!

Donnerstag wird die Anzeigen-Statistik 2018 präsentier­t. Sie dient der Informatio­n der Bevölkerun­g und als Basis der Kriminalit­ätsbekämpf­ung. „Wir stellten fest, dass es neue Schwerpunk­te gibt. Klassische Einbruch- und Diebstahls­delikte gehen zurück, daher werden sie in den neuen Punkt Eigentumsk­riminalitä­t zusammenge­führt“, so General Franz Lang, Chef vom Bundeskrim­inalamt.

Cyber-Kriminalit­ät ist ein neuer Schwerpunk­t. Auch der Gewaltbegr­iff wurde in der Statistik neu definiert. Rechtliche Änderungen wie „Stalking“oder „Zwangsheir­at“kommen jetzt dazu. Auch der Tatbestand der gefährlich­en Drohung oder Raubdelikt­e sind bei der Gewaltkrim­inalität miterfasst.

Mit dem Institut für Rechts- und Kriminalso­ziologie wurden die Kategorien für den Aufenthalt­sstatus fremder Täter (etwa Tourist, Asylwerber oder hier versichert etc.) überarbeit­et. Als neunte Begrifflic­hkeit kam „Tatverdäch­tige aus dem Ausland“dazu.

Digitale Verbrechen sind stark auf dem Vormarsch und müssen auch eigens in Kriminalst­atisti berücksich­tigt werden. General Franz Lang, Bundes kriminal amtsDirekt­or

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