Neue Maßstäbe für Polizeistatistik
Alles neu macht der Mai auch in Bezug auf die Kriminalstatistik. Um die aktuelle Entwicklung abzubilden, wurde der Aufbau angepasst – neue Schwerpunkte in der Gewalt-, Eigentums- und Internetkriminalität sowie bei der Täterherkunft!
Donnerstag wird die Anzeigen-Statistik 2018 präsentiert. Sie dient der Information der Bevölkerung und als Basis der Kriminalitätsbekämpfung. „Wir stellten fest, dass es neue Schwerpunkte gibt. Klassische Einbruch- und Diebstahlsdelikte gehen zurück, daher werden sie in den neuen Punkt Eigentumskriminalität zusammengeführt“, so General Franz Lang, Chef vom Bundeskriminalamt.
Cyber-Kriminalität ist ein neuer Schwerpunkt. Auch der Gewaltbegriff wurde in der Statistik neu definiert. Rechtliche Änderungen wie „Stalking“oder „Zwangsheirat“kommen jetzt dazu. Auch der Tatbestand der gefährlichen Drohung oder Raubdelikte sind bei der Gewaltkriminalität miterfasst.
Mit dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie wurden die Kategorien für den Aufenthaltsstatus fremder Täter (etwa Tourist, Asylwerber oder hier versichert etc.) überarbeitet. Als neunte Begrifflichkeit kam „Tatverdächtige aus dem Ausland“dazu.
Digitale Verbrechen sind stark auf dem Vormarsch und müssen auch eigens in Kriminalstatisti berücksichtigt werden. General Franz Lang, Bundes kriminal amtsDirektor