„Drei Streifen“als Marke nicht gültig
LUXEMBURG. Adidas ist für seine drei Streifen auf Schuhen und Kleidung bekannt. Die wollte der Sportartikelhersteller in der EU als Markenzeichen eintragen lassen. Das wies das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch ab – ganz zur Freude der belgischen Firma Shoe Branding Europe. Sie streitet sich mit Adidas seit einem Jahrzehnt um das Streifen-Logo.