Vier Rebellen für Abschuss von Flug MH17 angeklagt
Moskau kritisiert Ermittlungen zum Tod von 298 Menschen
DEN HAAG. Fünf Jahre nach dem Abschuss von Flug MH17 über der Ukraine mit 298 Toten erheben die Niederlande in vier Fällen Mordanklage, etwa gegen den prorussischen Rebellenkommandanten Igor Girkin (48), Sergey Dubinskiy (56) und Oleg Pulatov (52). Sie sollen für russische Geheimdienste gearbeitet haben.
Der Prozess beginnt am 9. März 2020. Die Niederlande und Australien machen Russland für den Abschuss der Malaysia-Airlines-Maschine am 17. Juli 2014 verantwortlich. Ebenso angeklagt ist der Ukrainer Leonid Kharchenko (47), der als Kontaktmann fungiert haben soll. Russland wurde gebeten, die vier Verdächtigen vorzuladen und zu verhören. Grund: Für keinen von ihnen kann ein Auslieferungsersuchen gestellt werden, weil die Verfassungen Russlands und der Ukraine das nicht zulassen. Darum appellieren die Ermittler an Russland, zur Aufklärung beizutragen. Bislang habe sich Moskau hier verweigert, hieß es am Mittwoch.
Das wiederum dementiert Kremlsprecher Dmitri Peskow: Russland habe keine Möglichkeit gehabt, an den Ermittlungen teilzunehmen. Dabei habe man das von Anfang an angeboten. Die malaysische Maschine war mit einer russischen Rakete des Luftabwehrsystems Buk abgeschossen worden. Russland meint, dass die Rakete aus den Beständen der ukrainischen Streitkräfte stammen müssen, weil man diese Anlagen im eigenen Land praktisch nicht mehr nutze.