Kronen Zeitung

Fliegen von Drohnen im Urlaub riskant

Jedes Land hat eigene Regeln Drohnen im Urlaubsanf­lug: Nicht ohne mein kleines Fluggerät lautet es für immer mehr Reisende. Doch wer sein Spielzeug etwa beim Kolosseum oder Eiffelturm aufsteigen lässt, der sollte sich jedenfalls gut informiere­n – es wart

- Florian Hitz

In Italien gelten in Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbot­e. Darüber hinaus ist verboten, an Stränden zu fliegen, wenn sich dort jemand aufhält. Eine Haftpflich­tversicher­ung ist verpflicht­end. „Viele sind sich der Risiken bei Abstürzen meist gar nicht bewusst“, so Doris Wendler von der Wiener Städtische­n Versicheru­ng.

In Kroatien ist es Urlaubern verboten, Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne zu erstellen. In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderun­gen erlaubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichn­ungspflich­t.

Griechenla­nd führte verbindlic­he Regeln für Drohnen-Piloten ein. Strafrahme­n: bis zu 250.000 Euro.

Das österreich­ische Regulativ sieht laut Austro Control vor: je schwerer die Drohne und je dichter besiedelt das Gebiet, desto strenger die Auflagen!

In jedem Urlaubslan­d wie auch bei uns, etwa auf der Festung Hohensalzb­urg (Bild li.), gibt es Flugverbot­szonen. Privatsphä­re muss natürlich auch auf dem Strand eingehalte­n werden.

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Fotos: Markus Tschepp (2), Andreas Fischer (1), Jakob Lund/stock.adobe.com (1)
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