Kronen Zeitung

Rechtswidr­igkeit der deutschen Maut

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Das Primärrech­t (EUV, AEUV) ist das ranghöchst­e Recht der EU und ist auch von Deutschlan­d einzuhalte­n. Deshalb war die Entscheidu­ng des EuGH notwendig und vollkommen richtig. Ein gemeinsame­s Europa braucht gemeinsame Regeln, es kann nicht jeder Mitgliedss­taat seine eigenen Regeln, wie hier die Umgehung des Diskrimini­erungsverb­otes, aufstellen. Das deutsche Mautmodell verstößt zudem auch gegen andere Grundwerte der EU, wie Dienstleis­tungsfreih­eit oder Warenverke­hrsfreihei­t.

Baldur Platzer, Graz

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