„Ösi“-Sieg
Der EU-Gerichtshof (EuGH) hat aufgrund einer Klage Österreichs festgestellt, dass die beabsichtigte Maut auf deutschen Autobahnen, die praktisch nur Ausländer bezahlen müssten, weil Einheimische dieses Geld über die Kfz-Steuer wieder zurückbekommen hätten, nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Und die Moral von dieser
Gschicht:
Ein Ösi-Sieg bei dem Gericht.
Franz Weinpolter, per E-Mail