Kronen Zeitung

Philippa – na und?

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Allen, die jetzt laut aufheulen, sei Trost gespendet! Die Kandidatur ist ein Recht der Demokratie, ebenso die Teilnahme an einer Wahl. Einzelne Stimmen gegen die Kandidatur einer bestimmten Person sind Privatsach­e. Die Teilnahme an einer Wahl mit gültiger Stimme ist das einzige Mittel, um die eigene Meinung demokratis­ch zum Ausdruck zu bringen. Wer Philippa nicht wählen will, muss das nicht tun! Aber sie hat das Recht zu kandidiere­n, und die Wähler haben das Recht, sie zu wählen!

Heinrich Nowak, Steinabrüc­kl

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