Philippa – na und?
Allen, die jetzt laut aufheulen, sei Trost gespendet! Die Kandidatur ist ein Recht der Demokratie, ebenso die Teilnahme an einer Wahl. Einzelne Stimmen gegen die Kandidatur einer bestimmten Person sind Privatsache. Die Teilnahme an einer Wahl mit gültiger Stimme ist das einzige Mittel, um die eigene Meinung demokratisch zum Ausdruck zu bringen. Wer Philippa nicht wählen will, muss das nicht tun! Aber sie hat das Recht zu kandidieren, und die Wähler haben das Recht, sie zu wählen!
Heinrich Nowak, Steinabrückl