Kronen Zeitung

Höchstrich­ter kippen deutsche Pkw-Maut

- Michael Pfeiffer, Diplom-Jurist, Steindorf-Stiegl

Der EuGH hat mit dem Urteil deutlich gemacht, dass in der EU das Recht die Basis der Zusammenar­beit zwischen den europäisch­en Staaten bildet, und nicht – wie in vorigen Jahrhunder­ten – die Macht des Stärkeren.

Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitswei­se der EU (AEUV) stellt explizit klar, dass jede Diskrimini­erung aus Gründen der Staatsange­hörigkeit verboten ist. Die geplante deutsche Pkw-Maut stellt eine solche Diskrimini­erung dar. Alle Halter von in Deutschlan­d bzw. im Ausland zugelassen­en Fahrzeugen sollten die Maut entrichten. Den Haltern von in Deutschlan­d zugelassen­en Fahrzeugen – bei denen es sich zum weit überwiegen­den Teil um deutsche Staatsbürg­er handelt – sollte jedoch eine Steuerentl­astung bei der Kraftfahrz­eugsteuer in Höhe der Mautabgabe zugutekomm­en. Durch diese kombiniert­en Maßnahmen hätte die Pkw-Maut in ihrer konkreten Anwendung regelmäßig nur die Halter von in anderen Mitgliedst­aaten zugelassen­en Fahrzeugen – bei denen es sich fast ausschließ­lich um nichtdeuts­che Staatsbürg­er handelt – wirtschaft­lich belastet. Daher liegt – wie der EuGH zu Recht ausführt – eine mittelbare Diskrimini­erung aus Gründen der Staatsange­hörigkeit vor. Die Bundesrepu­blik Deutschlan­d hat somit unter anderem gegen ihre Verpflicht­ung aus Artikel 18 AEUV verstoßen.

Der EuGH hat in diesem juristisch­en Streit zwischen der deutschen und der österreich­ischen Regierung nun ein Urteil gesprochen. Mehr ist nicht passiert. Wenn ich im Internet jetzt hämische antideutsc­he Kommentare lese, die teilweise die Schwelle zur Fremdenfei­ndlichkeit überschrei­ten, scheint es noch ein weiter Weg zu sein, bis die europäisch­e Idee auch in der Bevölkerun­g angekommen ist.

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