Unbestechliches „Danke“
Achtung, wenn man der Lehrerschaft ein Präsent zum Schulschluss machen will
In vielen Haushalten Österreichs herrscht Stress vor Schulschluss. Aber nicht des Abschluss-Zeugnisses wegen. Was schenkt man der Frau Lehrerin, dem Herrn Professor zum Ende einer Abschlussklasse? Da gilt es aufpassen – denn das wohlgemeinte Präsent könnte Pädagogen als auch Schenker vor Gericht bringen!
Die Volksschulzeit ist zu Ende. Die Matura geschafft. Oder die Berufsschule. Für viele Kinder und Jugendliche ist Schulschluss auch gleichzeitig das Abschiednehmen von vertrauten – und vielleicht gar liebgewonnenen – Lehrenden. Da mögen sie und auch die Eltern vielleicht gerne „Danke“sagen.
Doch Obacht! Das kann schiefgehen. Dann nämlich, wenn es ein Wellness-Wochenende zur „Erholung von der Klasse“wird. Oder Konzertkarten für den Herrn Professor mit Gattin. Denn die Pädagogen sind meist – Beamte. Und damit verbietet ihnen das Strafrecht die Geschenkannahme von Werten, die über die „3 Ks“hinausgehen – Kuchen, Kuli, Klumpert. Sprich Dinge, deren Gesamtwert deutlich über ein paar Euro liegt!
Wie es die Strafbehörde erfährt? Nun – es gibt auch Neider und Intriganten im Konferenzzimmer, wenn der Geschenkkorb des Kollegen praller und köstlicher gefüllt ist als der eigene . . .
Aber auch die Schenker stehen mit einem Fuß im Kriminal. Ob Bestechung oder Vorteilszuwendung – die Höchststrafe geht bis 5 Jahre Haft. Dies aber wohl nur dann, wenn ein nigelnagelneues
Luxusauto vor der Schule auf neue Fahrer aus dem Lehrerkreis wartet . . .
Fazit: Stress in Haushalten. Gefordert ist nämlich Kreativität, wie Bastel- und Backkünste.