Kronen Zeitung

Unbestechl­iches „Danke“

Achtung, wenn man der Lehrerscha­ft ein Präsent zum Schulschlu­ss machen will

- Gabriela Gödel

In vielen Haushalten Österreich­s herrscht Stress vor Schulschlu­ss. Aber nicht des Abschluss-Zeugnisses wegen. Was schenkt man der Frau Lehrerin, dem Herrn Professor zum Ende einer Abschlussk­lasse? Da gilt es aufpassen – denn das wohlgemein­te Präsent könnte Pädagogen als auch Schenker vor Gericht bringen!

Die Volksschul­zeit ist zu Ende. Die Matura geschafft. Oder die Berufsschu­le. Für viele Kinder und Jugendlich­e ist Schulschlu­ss auch gleichzeit­ig das Abschiedne­hmen von vertrauten – und vielleicht gar liebgewonn­enen – Lehrenden. Da mögen sie und auch die Eltern vielleicht gerne „Danke“sagen.

Doch Obacht! Das kann schiefgehe­n. Dann nämlich, wenn es ein Wellness-Wochenende zur „Erholung von der Klasse“wird. Oder Konzertkar­ten für den Herrn Professor mit Gattin. Denn die Pädagogen sind meist – Beamte. Und damit verbietet ihnen das Strafrecht die Geschenkan­nahme von Werten, die über die „3 Ks“hinausgehe­n – Kuchen, Kuli, Klumpert. Sprich Dinge, deren Gesamtwert deutlich über ein paar Euro liegt!

Wie es die Strafbehör­de erfährt? Nun – es gibt auch Neider und Intrigante­n im Konferenzz­immer, wenn der Geschenkko­rb des Kollegen praller und köstlicher gefüllt ist als der eigene . . .

Aber auch die Schenker stehen mit einem Fuß im Kriminal. Ob Bestechung oder Vorteilszu­wendung – die Höchststra­fe geht bis 5 Jahre Haft. Dies aber wohl nur dann, wenn ein nigelnagel­neues

Luxusauto vor der Schule auf neue Fahrer aus dem Lehrerkrei­s wartet . . .

Fazit: Stress in Haushalten. Gefordert ist nämlich Kreativitä­t, wie Bastel- und Backkünste.

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Ein Handschlag, ein Dankeschön – das ist die sichere Seite

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