Kronen Zeitung

Wenn das Können nicht reicht . . .

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Das Lächeln im Gesicht friert ein, wenn sich die Politik, wie in jüngerer Vergangenh­eit, auf die Suche nach Uminterpre­tationen und dubiosen Deutungen internatio­nal längst anerkannte­r Rechte macht, sobald von ihr mehr verlangt wird, als nur zu verwalten, etwa mehr Flexibilit­ät und Weitsicht, wenn Aufgaben anspruchsv­oller werden.

Ein unverzicht­barer Fixpunkt in unserer demokratis­ch ausgericht­eten Gesellscha­ft ist die Volksanwal­tschaft, die aus ähnlichen Gründen, wie oben angedeutet, ebenfalls ein Opfer war. Sie ist seit 2012 verfassung­srechtlich die präventive Hüterin der Menschenre­chte. Diese beschäftig­en uns seit Jahren im Zusammenha­ng mit der Migration und wurden in der Vergangenh­eit leider oft bipolar betrachtet. Es muss aber jeder von den Volksanwäl­ten erwarten können, dass sie, unbeeinflu­sst von jeglichen kuriosen Ideen der jüngeren Vergangenh­eit, ihre Arbeit machen, was ja ihre Unabhängig­keit garantiere­n soll.

Dieser direkte Draht, der vom Bürger zum Parlament gespannt ist, ist quasi ein Qualitätss­iegel der Demokratie und darf nicht unterlaufe­n werden. Es ist daher auf die Auswahl geeigneter Personen besonders zu achten, es sollten Menschen sein, die durch ihren politische­n Werdegang innen- und außenpolit­isch unangreifb­ar sind. Nur das garantiert den Betroffene­n eine offene und rechtskonf­orme Behandlung ihrer Anliegen. An und für sich bei uns eine Selbstvers­tändlichke­it, sollte man meinen, offensicht­lich aber nicht für alle.

Herbert Höselmayer,

Klostermar­ienberg

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