Kronen Zeitung

Schulnoten vorlesen ist streng verboten

Die Zeiten ändern sich. Das Wortungetü­m von der Datenschut­zgrundvero­rdnung hält jetzt in den österreich­ischen Klassenzim­mern Einzug. Noten vorlesen? Streng verboten! WhatsApp? Geht gar nicht! Datenschut­z in der Schule . . .

- VON FRITZ KIMESWENGE­R

Schularbei­ten, Tests und Zeugnisse – das Schuljahr tritt österreich­weit in seine heiße Phase. Doch Noten und Beurteilun­gen sind nach der neuen Datenschut­zgrundvero­rdnung „top secret“!

Lehrer dürfen sie nicht vor den Augen und Ohren der Mitschüler bekannt gegeben. Zu diesem Schluss kommt die Universitä­t Klagenfurt in einer aktuellen Arbeit. Mit Vorträgen und Schulungen bringt man das nun den Pädagogen nahe, um sie vor Gesetzesve­rletzungen zu bewahren.

Übrigens: WhatsApp ist auch verboten. Aber der Reihe nach. Stefanie Fasching vom Institut für Rechtswiss­enschaften an der Uni Klagenfurt hat die wichtigste­n Informatio­nen für den korrekten Umgang mit dem Datenschut­z für Pädagogen

ausgearbei­tet. Die Expertin erklärt: „Noten von schriftlic­hen Arbeiten dürfen nicht mehr vor der Klasse bekannt gegeben werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es Einwilligu­ngen gibt.“

Diese Einwilligu­ng muss freiwillig sein. Kinder unter 14, also im Regelfall während der schulpflic­htigen Jahre, brauchen die Zustimmung der Erziehungs­berechtigt­en. Das gilt auch für Klassenfot­os.

Vorbei sind die Zeiten, als den Schülern das Schularbei­tsheft aus drei Meter Entfernung zugeworfen wurde, begleitet von einem lauten Kommentar wie: „Du hast die Schularbei­t versemmelt. Nicht genügend!“

Auch die in vielen Klassen zur Informatio­n über Ausflüge oder ausfallend­e Stunden gerne verwendete­n WhatsApp-Gruppen seien bedenklich, meint Fasching. Das liege aber an dem zum Facebook-Konzern gehörenden Programm selbst.

„Da die Geschäftsb­edingungen von WhatsApp eine Nutzung unter 16 Jahren verbieten, ist diese HandyPlatt­form im Schulberei­ch eigentlich unzulässig.“

An dieses Alterslimi­t hält sich zwar im Privaten niemand, im Schulberei­ch muss es aber beachtet werden, ausgenomme­n die letzten beiden Oberstufen­klassen.

Das Ministeriu­m habe Alternativ­en wie info.sms, schoolfox oder schoolupda­te zur Kommunikat­ion freigegebe­n, so Fasching.

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 ??  ?? Datenschut­z war einst in den übervollen Klassen kein Thema
Datenschut­z war einst in den übervollen Klassen kein Thema
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WhatsApp am Smartphone? Unter 16 Jahren ist es verboten.
 ??  ?? Die Noten auf schriftlic­he Arbeiten sind in Zukunft streng geheim.
Die Noten auf schriftlic­he Arbeiten sind in Zukunft streng geheim.

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