Mietanbot
„Ich habe ein Mietanbot mit einem privaten Vermieter geschlossen (Mietbeginn in zwei Monaten). Jetzt will ich aus dem Mietanbot wieder herauskommen. Geht das? Was passiert, wenn mir Vertragspunkte nicht gefallen?“
Mit der Annahme des Mietanbotes wurde bereits ein Mietvertrag geschlossen. Der ausführliche Vertrag dient vor allem zu Beweiszwecken. Diese schriftliche Ausfertigung muss den vereinbarten Punkten des Mietanbotes entsprechen. Wenn kein Makler eingeschaltet ist und es nicht um die Zahlung einer Provision geht, dürfte eine Einigung mit dem Vermieter nicht so schwierig werden. Außerdem ist zum Mietbeginn noch eine geraume Zeit hin da kann leicht ein neuer Mieter gefunden werden.