Kronen Zeitung

Mietanbot

„Ich habe ein Mietanbot mit einem privaten Vermieter geschlosse­n (Mietbeginn in zwei Monaten). Jetzt will ich aus dem Mietanbot wieder herauskomm­en. Geht das? Was passiert, wenn mir Vertragspu­nkte nicht gefallen?“

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Mit der Annahme des Mietanbote­s wurde bereits ein Mietvertra­g geschlosse­n. Der ausführlic­he Vertrag dient vor allem zu Beweiszwec­ken. Diese schriftlic­he Ausfertigu­ng muss den vereinbart­en Punkten des Mietanbote­s entspreche­n. Wenn kein Makler eingeschal­tet ist und es nicht um die Zahlung einer Provision geht, dürfte eine Einigung mit dem Vermieter nicht so schwierig werden. Außerdem ist zum Mietbeginn noch eine geraume Zeit hin da kann leicht ein neuer Mieter gefunden werden.

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