Altbaugutachten
„Ich interessiere mich für eine Wohnung im Altbau, wo erst Wohnungseigentum begründet wird. Ich erwerbe vom Eigentumsorganisator, der Gutachten über den Bauzustand vorlegt. Was bedeutet das?“
§ 37 Abs 4 Wohnungseigentumsgesetz ist eine Sonderform für die Gewährleistung im Altbau und sieht vor, dass der Wohnungseigentumsorganisator für einen Zustand des Gebäudes haftet, der in den nächsten 10 Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten notwendig macht. Von der Haftung kann er sich befreien, indem er Käufern ein Gutachten aushändigt, das den Bauzustand dokumentiert. Im Altbau ist der Kaufpreis oft günstig, die eventuell anfallenden Sanierungsmaßnahmen dann teuer.