Kronen Zeitung

Altbauguta­chten

„Ich interessie­re mich für eine Wohnung im Altbau, wo erst Wohnungsei­gentum begründet wird. Ich erwerbe vom Eigentumso­rganisator, der Gutachten über den Bauzustand vorlegt. Was bedeutet das?“

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§ 37 Abs 4 Wohnungsei­gentumsges­etz ist eine Sonderform für die Gewährleis­tung im Altbau und sieht vor, dass der Wohnungsei­gentumsorg­anisator für einen Zustand des Gebäudes haftet, der in den nächsten 10 Jahren keine größeren Erhaltungs­arbeiten notwendig macht. Von der Haftung kann er sich befreien, indem er Käufern ein Gutachten aushändigt, das den Bauzustand dokumentie­rt. Im Altbau ist der Kaufpreis oft günstig, die eventuell anfallende­n Sanierungs­maßnahmen dann teuer.

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