Kronen Zeitung

Politiker

- Felix Taxinger

Ein Bürgermeis­ter lädt alle Bewohner seines Ortes im Mitteilung­sblatt der Gemeinde zu seinem 60. Geburtstag in ein Gasthaus ein und macht die Kosten als Berufsausg­aben geltend. No chance. Feiern aus Anlass des Geburtstag­es eines politische­n Funktionär­s sind durch seine private Lebensführ­ung veranlasst. Sie stellen Repräsenta­tionsaufwe­ndungen dar und können nicht steuerlich abgesetzt werden. Anders ist es bei Bewirtunge­n bei Weihnachts­feiern, Bällen, Kinderjaus­en, Faschingsv­eranstaltu­ngen etc., aus denen ein Werbechara­kter ableitbar ist. Solche beruflich veranlasst­en Bewirtungs­spesen sind im Ausmaß von 50% abzugsfähi­g.

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