Politiker
Ein Bürgermeister lädt alle Bewohner seines Ortes im Mitteilungsblatt der Gemeinde zu seinem 60. Geburtstag in ein Gasthaus ein und macht die Kosten als Berufsausgaben geltend. No chance. Feiern aus Anlass des Geburtstages eines politischen Funktionärs sind durch seine private Lebensführung veranlasst. Sie stellen Repräsentationsaufwendungen dar und können nicht steuerlich abgesetzt werden. Anders ist es bei Bewirtungen bei Weihnachtsfeiern, Bällen, Kinderjausen, Faschingsveranstaltungen etc., aus denen ein Werbecharakter ableitbar ist. Solche beruflich veranlassten Bewirtungsspesen sind im Ausmaß von 50% abzugsfähig.