Kronen Zeitung

Ein Streik gegen die AUA ist im Streit um einen Kollektivv­ertrag für die Branche rechtswidr­ig

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Der ÖGB fordert einen Branchenko­llektivver­trag für alle in Österreich operierend­en Fluggesell­schaften. Zur Durchsetzu­ng droht er mit Streik in der Urlaubszei­t gegen alle Fluglinien, auch gegen die AUA. Der rechtmäßig­e Streik ist durch die europäisch­e Menschenre­chtskonven­tion bei uns im Verfassung­srang

geschützt, aber nicht jeder Streik ist rechtmäßig.

Voraussetz­ung ist, dass der Bestreikte die Forderung erfüllen kann. Nun erhebt der ÖGB gegen die AUA keine Forderunge­n, er will ja den AUA-Kollektivv­ertrag auf alle Fluglinien angewendet haben. Die AUA kann diese Forderung nicht erfüllen. Es

fehlt ihr jeder Einfluss auf ihre Konkurrent­en. Es ist grotesk, ein Unternehme­n zu bestreiken, dessen Kollektivv­ertrag Modellchar­akter für die Branche haben soll. Zudem ist ein Streik während der Geltung eines Kollektivv­ertrages rechtswidr­ig. Und der Kollektivv­ertrag der AUA steht in Geltung.

Bleibt die Idee des Solidaritä­tsstreiks. Der ist nach dem Gerichtsho­f für Menschenre­chte nicht geschützt und damit rechtswidr­ig.

Der ÖGB wird aus diesem Streik der AUA schadeners­atzpflicht­ig. Für Reisende ist ein solcher Arbeitskam­pf unangenehm, für den ÖGB am Ende (sehr) teuer.

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Prof. Dr. Franz Marhold Wirtschaft­suniv. Wien

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