Ein Streik gegen die AUA ist im Streit um einen Kollektivvertrag für die Branche rechtswidrig
Der ÖGB fordert einen Branchenkollektivvertrag für alle in Österreich operierenden Fluggesellschaften. Zur Durchsetzung droht er mit Streik in der Urlaubszeit gegen alle Fluglinien, auch gegen die AUA. Der rechtmäßige Streik ist durch die europäische Menschenrechtskonvention bei uns im Verfassungsrang
geschützt, aber nicht jeder Streik ist rechtmäßig.
Voraussetzung ist, dass der Bestreikte die Forderung erfüllen kann. Nun erhebt der ÖGB gegen die AUA keine Forderungen, er will ja den AUA-Kollektivvertrag auf alle Fluglinien angewendet haben. Die AUA kann diese Forderung nicht erfüllen. Es
fehlt ihr jeder Einfluss auf ihre Konkurrenten. Es ist grotesk, ein Unternehmen zu bestreiken, dessen Kollektivvertrag Modellcharakter für die Branche haben soll. Zudem ist ein Streik während der Geltung eines Kollektivvertrages rechtswidrig. Und der Kollektivvertrag der AUA steht in Geltung.
Bleibt die Idee des Solidaritätsstreiks. Der ist nach dem Gerichtshof für Menschenrechte nicht geschützt und damit rechtswidrig.
Der ÖGB wird aus diesem Streik der AUA schadenersatzpflichtig. Für Reisende ist ein solcher Arbeitskampf unangenehm, für den ÖGB am Ende (sehr) teuer.