Hochhaus Herrengasse nun auch noch ein Sanierungsfall
Gerichtsurteil Nach Schließung illegaler Freiluft-Bar
Im Hochhaus Herrengasse ist Feuer am Dach. Nach der behördlichen Schließung der Freiluft-Bar hat nun das Gericht auch noch eine umfassende Sanierung des Dachaufbaus aufgetragen. Die Mängelliste ist lang. Offensichtlich will man die langjährige Mieterin mürbe machen. Jetzt wurde Recht gesprochen . . .
Eigentlich ist das älteste Hochhaus der Innenstadt ein absolutes Prestigeobjekt. Die Mieterin im Dachgeschoß sitzt aber auch schon einmal mit einem Kübel auf dem Tisch. Immer wieder kommt es zu Wassereintritten, die Isolierung ist schlecht, der Wind zieht durch die Fenster, die Außenfassade verrostet, die Beschichtung blättert ab. Seit fünf Jahren kämpft die Mieterin, die den 15. Stock seit 1980 als Büro und Dienstwohnung unbefristet gemietet hat, um die notwendigen Sanierungen, denen aber nicht nachgekommen wird.
In diesem Sommer wurde in dem Wohnhaus bekanntlich auch die Rooftop-Bar Freiluft eröffnet. Wegen fehlender Genehmigungen und viel zu hoher Lautstärke musste sie behördlich geschlossen werden. Man kann sich durchaus vorstellen, dass man da die Mieterin mit einem günstigen Altvertrag mürbe machen und loswerden will. Doch Mieter haben Rechte, und Vertrag ist Vertrag.
Mit dem jetzigen Urteil des Landesgerichtes, das der „Krone“vorliegt, müssen nun jedenfalls etwa 80 Quadratmeter Außenfassade erneuert werden, alle 32 Fenster in dem Glas-Aufbau getauscht und die Gerüstung saniert werden.