Der Tandler und der Mime
Vor einiger Zeit erschien ein greiser Schauspieler bei einem Altwarenhändler und bot einen Anzug zum Kauf an. Finanzielle Schwierigkeiten hatten den Mimen zu diesem Schritt veranlasst.
„Greifen Sie den Stoff an“, forderte Herr Siegfried R. den Händler auf. „Echt englische Ware. So etwas gibt es heute nicht mehr. In diesem Anzug habe ich einst Beifallsstürme entfacht.“
„Da müassens aber an Bettler gspült habn, mit dera Schaln“, meinte der Händler. „Des is doch a Konfektionsanzügerl vom Tandlmarkt, der hat damals dreitausend Schilling kost, mitsamt an Schmisett und a paar Secklhalter. Aber Se solln sehn, dass i was über hab für Wertbeständigkeit. I gib Ihna auch heute noch fünfzig Euro dafür.“
„Wahnsinniger Tandler!“, rief der Schauspieler entrüstet. „Ein solches Angebot machen Sie mir? Um dreitausend
Schilling habe ich einst die Puppen tanzen lassen. Was sind hingegen lächerliche fünfzig Euro – noch dazu heutzutage?“
„Was Se früher aufgführt habn, interessiert mi net!“, erklärte der Händler. „Schaun S Ihna de Hosn an. De hat scho an Bodn wia a Teeseicherl. Und Franserln statt Stulpen. Außerdem fehlt der rechte Hosnsack. Vielleicht haben S eahm aussetrennt, dass Ihna diskret auf de Knia kratzn könna. Auf de Ärmln vom Rock habn S Lederherzln am Ellbogn aufgnaht, de Taschn san voller Tschiktabak, und des linke Revers is ganz zerstochn von de Abzeichen, was früher tragn habn. I gib Ihna fünf Euro drauf für des Gwandl, aber mehr net.“
Wenig später bemerkte ein patroullierender Polizist, wie der Altwarenhändler den Schauspieler mit Gewalt aus dem Geschäft drängte und ihm sodann eine Hose und einen Rock nachwarf.
„Götz von Berlichingen hat er mich genannt“, erklärte der Händler als Kläger. „Und so vül waß i aa vom Theater, obwohl i sicher a Kulturbanause bin, dass des der Bugliche von Notterdamm is. I lass mi do kan buglichen Hund haßen.“
„Den Herren ziemt es nicht, mit Pöbel sich zu streiten“, erklärte der Schauspieler und nahm die Geldstrafe mit Verachtung an. Dann verließ er auf theatralische Art und Weise den Verhandlungssaal und ward nicht mehr gesehen.