Kronen Zeitung

Bildungsni­veau der Lehrlinge

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Lehrherren bedauern immer wieder, dass Bewerber um eine Lehrstelle fundamenta­le Bildungslü­cken aufweisen: Sie können auch einfache Texte nicht sinnerfass­end lesen, ihre Ausdrucksf­ähigkeit in der deutschen Hochsprais­t höchst mangelhaft und ihre Rechtschre­ibung katastroph­al, sie beherrsche­n Grundrechn­ungsarten nicht, eine Allgemeinb­ildung ist praktisch nicht vorhanden.

Und dies sind Phänomene, die sich immer wieder sogar bei inländisch­en Pflichtsch­ulabsolven­ten zeigen. Es ist klar, dass bei solchen Bewerbern ein erfolgreic­her Abschluss der Lehrausbil­dung, die Absolvieru­ng der Berufsschu­le und die Ablegung der Lehrabschl­ussprüfung (in der vorgesehen­en Lehrzeit) nicht erwartet werden kann.

Wenn jetzt aktuell wieder von der Lehrausbil­dung von afghanisch­en Migranten die Rede ist und von deren Zulassung zum Antritt einer Lehrstelle ohne Rücksicht auf ihren fremdenrec­htlichen Status, so darf wohl erwartet werden, dass diese Lehrstelle­nbewerber die Voraussetz­ungen mitbringen, die für einen erfolgreic­hen Abschluss der Lehrzeit in der vorgesehen­en Lehrzeit nötig sind. Nur dort, wo Erfolgsaus­sicht anche genommen werden kann, kann es sich in Wahrheit um eine echte Lehrausbil­dung handeln. In anderen Fällen muss wohl eher von einer Beschäftig­ung als Hilfskraft unter dem Scheinvorw­and des Bestehens eines Lehrverhäl­tnisses ausgegange­n werden. Und da ist wohl klar, wie dies aus fremdenrec­htlicher Sicht zu beurteilen ist.

Peter F. Lang, Wien

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