Pflegerin schwer verletzt
> Frau verliebte sich in Mann, den sie betreute > Not-OP nach brutalem Vorfall
Sie sollte ihn pflegen – verliebte sich aber in den Mann. Der dürfte ihre Gefühle ausgenutzt haben: Man hatte ein paarmal Sex. Eines Nachts soll es gegen ihren Willen gewesen sein: Sie wurde schwer verletzt – Notoperation! Er, vorbestraft, will daran nicht schuld sein.
Seit einem Unfall sitzt der Niederösterreicher im Rollstuhl. Was ihn nicht daran hindert, Sex zu haben. Die Pflegerin wohnte und arbeitete seit 2017 bei ihm, kümmerte sich um alles. Sie verliebte sich, ihm gefiel sie auch. Bis zu jenem Abend im Herbst: Man schlief miteinander, lag nebeneinander im Bett. Da soll er plötzlich übergriffig geworden sein. Derart brutal, dass sie massiv verletzt wurde. Er brachte sie ins Spital, sie musste notoperiert werden. Er entschuldigte sich bei ihr, sie arbeitete weiter bei ihm. Bis er mit der Rechnung über ein Gutachten zu ihren Verletzungen konfrontiert wurde: Da begann er laut Anklage, sie zu bedrohen und versuchte, sie zu beeinflussen, damit sie nicht gegen ihn aussagt . . .
Der Mann ist vorbestraft. Zuletzt wurde im Sommer gegen ihn verhandelt: Er soll als Teenager ein Mädchen (8) missbraucht haben. Das Urteil dazu – 33 Monate, davon 11 unbedingt – ist nicht rechtskräftig.
Aktuell wird er im Zweifel vom Vorwurf der Vergewaltigung, der Erpressung und der Anstiftung zur falschen Aussage freigesprochen. Für fahrlässige schwere Körperverletzung setzt es 2 Monate bedingt – zusätzlich zu einem alten Urteil.