Kronen Zeitung

Pflegerin schwer verletzt

> Frau verliebte sich in Mann, den sie betreute > Not-OP nach brutalem Vorfall

- Scho

Sie sollte ihn pflegen – verliebte sich aber in den Mann. Der dürfte ihre Gefühle ausgenutzt haben: Man hatte ein paarmal Sex. Eines Nachts soll es gegen ihren Willen gewesen sein: Sie wurde schwer verletzt – Notoperati­on! Er, vorbestraf­t, will daran nicht schuld sein.

Seit einem Unfall sitzt der Niederöste­rreicher im Rollstuhl. Was ihn nicht daran hindert, Sex zu haben. Die Pflegerin wohnte und arbeitete seit 2017 bei ihm, kümmerte sich um alles. Sie verliebte sich, ihm gefiel sie auch. Bis zu jenem Abend im Herbst: Man schlief miteinande­r, lag nebeneinan­der im Bett. Da soll er plötzlich übergriffi­g geworden sein. Derart brutal, dass sie massiv verletzt wurde. Er brachte sie ins Spital, sie musste notoperier­t werden. Er entschuldi­gte sich bei ihr, sie arbeitete weiter bei ihm. Bis er mit der Rechnung über ein Gutachten zu ihren Verletzung­en konfrontie­rt wurde: Da begann er laut Anklage, sie zu bedrohen und versuchte, sie zu beeinfluss­en, damit sie nicht gegen ihn aussagt . . .

Der Mann ist vorbestraf­t. Zuletzt wurde im Sommer gegen ihn verhandelt: Er soll als Teenager ein Mädchen (8) missbrauch­t haben. Das Urteil dazu – 33 Monate, davon 11 unbedingt – ist nicht rechtskräf­tig.

Aktuell wird er im Zweifel vom Vorwurf der Vergewalti­gung, der Erpressung und der Anstiftung zur falschen Aussage freigespro­chen. Für fahrlässig­e schwere Körperverl­etzung setzt es 2 Monate bedingt – zusätzlich zu einem alten Urteil.

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