Kronen Zeitung

WIR DANKEN

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Er zog wieder mit seiner Frau zusammen – aus diesem Grund wollte Wilfried K. den für seine Wohnung bisher bestehende­n Vertrag für Kabelferns­ehen vorzeitig kündigen. Das wurde vom zuständige­n Telekom-Anbieter jedoch abgelehnt, weil ein Umzug kein außerorden­tlicher Grund für eine Kündigung sei. „Meine Frau hat ebenfalls einen Kabel-Vertrag mit der Firma, außerdem haben wir auch unsere beiden Handys dort angemeldet“, ersuchte der Steirer um Hilfe. Auf unsere Bitte hat Magenta Telekom den Fall rasch geprüft und eine sehr kundenfreu­ndliche Lösung gefunden: Ausnahmswe­ise wird der Vertrag von Herrn K. vorzeitig storniert.

Einen Urlaub buchte Sonja R. bei einem Reisebüro einer Handelsket­te. Als Dankeschön sollte die Wienerin nach der Reise Einkaufsgu­tscheine in Höhe von fünf Prozent der Rechnung erhalten. Dafür musste bei der OnlineBuch­ung die Mitgliedsn­ummer des Kundenbind­ungsprogra­mms angegeben werden. „Weil das nicht funktionie­rte, rief ich die Firma an. Es hieß, meine Kundennumm­er wird vermerkt“, erklärte die Kundin. Nach dem Urlaub erhielt sie die Gutscheine aber nicht, da die Kundennumm­er doch nicht vermerkt war. Da sich keine Lösung fand, bat Frau R. um Hilfe. Auf Anfrage zeigte sich REWE Austria Touristik kulant, die Wienerin erhält nun die Gutscheine.

40 Euro für Roaming fanden sich auf der Handyrechn­ung von Günter K. Was war passiert? Der Wiener war auf Urlaub in Italien, machte dabei einen Ausflug ins Schweizer Grenzgebie­t. Dort hatte sich das Smartphone, vom Leser unbemerkt, in ein Mobilfunkn­etz der Schweiz eingeloggt. Ein Einwand beim Anbieter blieb erfolglos, daher kam der Leser zu uns. A1 schrieb nun die Kosten ausnahmswe­ise in Kulanz gut und gab Tipps für künftige Reisen mit dem Handy.

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