WIR DANKEN
Er zog wieder mit seiner Frau zusammen – aus diesem Grund wollte Wilfried K. den für seine Wohnung bisher bestehenden Vertrag für Kabelfernsehen vorzeitig kündigen. Das wurde vom zuständigen Telekom-Anbieter jedoch abgelehnt, weil ein Umzug kein außerordentlicher Grund für eine Kündigung sei. „Meine Frau hat ebenfalls einen Kabel-Vertrag mit der Firma, außerdem haben wir auch unsere beiden Handys dort angemeldet“, ersuchte der Steirer um Hilfe. Auf unsere Bitte hat Magenta Telekom den Fall rasch geprüft und eine sehr kundenfreundliche Lösung gefunden: Ausnahmsweise wird der Vertrag von Herrn K. vorzeitig storniert.
Einen Urlaub buchte Sonja R. bei einem Reisebüro einer Handelskette. Als Dankeschön sollte die Wienerin nach der Reise Einkaufsgutscheine in Höhe von fünf Prozent der Rechnung erhalten. Dafür musste bei der OnlineBuchung die Mitgliedsnummer des Kundenbindungsprogramms angegeben werden. „Weil das nicht funktionierte, rief ich die Firma an. Es hieß, meine Kundennummer wird vermerkt“, erklärte die Kundin. Nach dem Urlaub erhielt sie die Gutscheine aber nicht, da die Kundennummer doch nicht vermerkt war. Da sich keine Lösung fand, bat Frau R. um Hilfe. Auf Anfrage zeigte sich REWE Austria Touristik kulant, die Wienerin erhält nun die Gutscheine.
40 Euro für Roaming fanden sich auf der Handyrechnung von Günter K. Was war passiert? Der Wiener war auf Urlaub in Italien, machte dabei einen Ausflug ins Schweizer Grenzgebiet. Dort hatte sich das Smartphone, vom Leser unbemerkt, in ein Mobilfunknetz der Schweiz eingeloggt. Ein Einwand beim Anbieter blieb erfolglos, daher kam der Leser zu uns. A1 schrieb nun die Kosten ausnahmsweise in Kulanz gut und gab Tipps für künftige Reisen mit dem Handy.