Kronen Zeitung

„Pension ohne Abschläge“benachteil­igt Präsenzdie­ner

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Im September hat der Nationalra­t beschlosse­n, dass jemand ab 2020 mit mindestes 45 Pensionsbe­itragsjahr­en abschlagsf­rei in Pension gehen darf. Auch wenn er das Regelpensi­onsalter nicht erreicht hat. Ein abgeleiste­ter Präsenzdie­nst wird nicht angerechne­t. Das trifft auch einen Leser aus Niederöste­rreich.

Hermann M. ist Jahrgang 1957. Mit Dezember wollte der Niederöste­rreicher die vorzeitige Alterspens­ion antreten. Dann hat der Nationalra­t die neue abschlagsf­reie Regelung beschlosse­n. Herr M. hat natürlich bei seinem Antrag dieses „Zuckerl“gewählt.

„Obwohl ich meine Beitragsmo­nate für die vorzeitige Alterspens­ion schon erreicht habe, reichen diese nun nicht für die abschlagsf­reie Variante aus“, ärgert sich der Trafikant. Die acht Monate, die er beim Bundesheer als Präsenzdie­ner verbracht hat, werden ihm nämlich jetzt plötzlich nicht mehr angerechne­t. „Hier kommt mein ausgeprägt­er Gerechtigk­eitssinn ins Spiel. Jemand mit dem selben Lebenslauf, der aus welchem Grund auch immer, keinen Präsenzdie­nst abgeleiste­t hat, kann schon mit 1. Jänner abschlagsf­rei in Pension gehen. Ich hingegen muss jetzt noch weitere Monate einzahlen, und dies, obwohl ich diese acht Monate meiner Lebenszeit der Republik zur Verfügung gestellt habe“, erklärt Herr M. seinen Zorn über das Gesetz.

Die in diesem Fall zuständige Sozialvers­icherungsa­nstalt der gewerblich­en Wirtschaft hat die Ungerechti­gkeit bestätigt. Dort muss man freilich die gesetzlich­e Regelung umsetzen, ändern kann man sie nicht. Anders als bei der Alterspens­ion hat der Gesetzgebe­r nicht vorgesehen, dass Zivildiens­t oder Präsenzdie­nst angerechne­t werden. Ihre Ombudsfrau fragt sich, ob das schlicht übersehen worden ist oder ob das Absicht war. In jedem Fall müsste man dieses Gesetz aber dringend reparieren. Oder will man tatsächlic­h Präsenz- und Zivildiene­r benachteil­igen???

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Weil er Präsenzdie­ner war, darf Trafikant Hermann M. noch nicht in Pension gehen
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