Kronen Zeitung

Evaluieren in der Schule

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Schülerlei­stungen nach vorgegeben­en Regeln zu benoten gehört zu den berufliche­n Pflichten der Lehrer, für deren Erfüllung sie nun von jedermann beurteilt werden können. Sollen sie sich dadurch nicht diskrimini­ert fühlen, müssen sie ihrerseits Vorgesetzt­e wie Schuldirek­toren und -inspektore­n, Bildungsmi­nister und vor allem Eltern öffentlich qualifizie­ren dürfen. Ein Denkfehler?

Dr. Elisabeth Arnberger, per E-Mail

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