Kronen Zeitung

Eintrittsr­echt prüfen

-

Die Eintrittsr­echte in Mietverträ­ge bedürfen einer dringenden Neuregelun­g.

Als Zentralver­band Haus und Eigentum haben wir eine Liste von Wünschen, wo wir der Meinung sind, dass sich der nächste Gesetzgebe­r bewegen könnte. Ein wichtiges Thema ist hier für uns der sogenannte „Mietadel“in Österreich.

Vorausgesc­hickt sei: Grundsätzl­ich ist eine Mietwohnun­g nicht vererbbar. Es sei denn, man hat ein Eintrittsr­echt, dann ist das fast so wie ein Erbgut. Das Problem dabei: Dieser „Mietadel“führt zu einer Hortung von Wohnungen und – etwas überspitzt gesagt – zu einem Eintritt in die Okkasion. Als Zentralver­band sind wir nicht für die Abschaffun­g des Eintrittsr­echtes, wenn es sich um Ehepartner oder um minderjähr­ige Kinder handelt.

Wenn allerdings Urenkel bereits eintreten, ist unser Verständni­s nicht mehr gegeben.

Ich erlebe es in der Praxis immer wieder, dass quasi „vorgebaut“wird: Ein Großteil der Leute glaubt, der Meldezette­l sei ausschlagg­ebend. „Wir melden einmal die Enkerln an“, heißt es dann, „denn die Enkerln sollen einmal etwas von mir erben.“Wenn ich so etwas höre, klingeln bei mir schon die Alarmglock­en.

Der Zentralver­band schätzt, dass sich die Menge der Eintritte in Österreich immer noch auf etwa 3 bis 5 Prozent der Wohnungstr­ansaktione­n belaufen. Zwar nehmen diese langsam ab – aber die gegenständ­liche Regelung ist immer noch ineffizien­t.

Unser Fazit lautet daher: Das Eintrittsr­echt bedarf einer dringenden Neuregelun­g.

Newspapers in German

Newspapers from Austria