Eintrittsrecht prüfen
Die Eintrittsrechte in Mietverträge bedürfen einer dringenden Neuregelung.
Als Zentralverband Haus und Eigentum haben wir eine Liste von Wünschen, wo wir der Meinung sind, dass sich der nächste Gesetzgeber bewegen könnte. Ein wichtiges Thema ist hier für uns der sogenannte „Mietadel“in Österreich.
Vorausgeschickt sei: Grundsätzlich ist eine Mietwohnung nicht vererbbar. Es sei denn, man hat ein Eintrittsrecht, dann ist das fast so wie ein Erbgut. Das Problem dabei: Dieser „Mietadel“führt zu einer Hortung von Wohnungen und – etwas überspitzt gesagt – zu einem Eintritt in die Okkasion. Als Zentralverband sind wir nicht für die Abschaffung des Eintrittsrechtes, wenn es sich um Ehepartner oder um minderjährige Kinder handelt.
Wenn allerdings Urenkel bereits eintreten, ist unser Verständnis nicht mehr gegeben.
Ich erlebe es in der Praxis immer wieder, dass quasi „vorgebaut“wird: Ein Großteil der Leute glaubt, der Meldezettel sei ausschlaggebend. „Wir melden einmal die Enkerln an“, heißt es dann, „denn die Enkerln sollen einmal etwas von mir erben.“Wenn ich so etwas höre, klingeln bei mir schon die Alarmglocken.
Der Zentralverband schätzt, dass sich die Menge der Eintritte in Österreich immer noch auf etwa 3 bis 5 Prozent der Wohnungstransaktionen belaufen. Zwar nehmen diese langsam ab – aber die gegenständliche Regelung ist immer noch ineffizient.
Unser Fazit lautet daher: Das Eintrittsrecht bedarf einer dringenden Neuregelung.