Weiter Ärger um Pensionen
Viele Leser-Reaktionen zur neuen abschlagsfreien Variante Die im September vom Nationalrat beschlossene abschlagsfreie Pension ab 2020 sorgt weiter für viele Reaktionen. Wie berichtet, werden Zivil- und Präsenzdiener bei dieser Variante benachteiligt. Vi
Personen mit mindestens 45 Beitragsjahren können ab 1. 1. 2020 abschlagsfrei vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen. So hat es der Nationalrat beschlossen. Voraussetzung sind 540 Beitragsmonate, bis zu 60 Monate
werden für die Kindererziehung angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen — anders als bei der normalen Langzeitversicherungspension — Präsenzund Zivildienst. Und das regt auf. Zu Recht, wie Ihre
Ombudsfrau findet. Auch Leser Bernhard T. aus Tirol ist betroffen: „Hätte ich diesen Präsenzdienst, den ich nicht freiwillig geleistet habe und ohne den ich gearbeitet hätte, nicht geleistet, würden mir die notwendigen Monate jetzt nicht fehlen.“
Gelinde gesagt gepflanzt fühlen sich auch jene, die bereits vor dem Beschluss des Nationalrats eine vorzeitige Alterspension beantragt haben. Und jetzt MIT Abschlägen in Pension gehen müssen. Denn Pensionen, die vor dem 1. 1. 2020 mit Bescheid zuerkannt sind, fallen nicht unter die Regelung und können auch nicht mehr geändert werden. „Ich habe als Werkzeugmacher über 45 Jahre reine Beitragsjahre eingezahlt und bekomme jetzt um 12 Prozent weniger Pension, nur weil ich den Antrag zu früh gestellt habe“, ärgert sich etwa Karl S. aus Oberösterreich, stellvertretend für Tausende weitere Betroffene. Eine Gesetzesreparatur ist derzeit nicht in Sicht . . .