WIR DANKEN
Seit vielen Jahren hat Bettina B. einen Vertrag für Bezahlfernsehen. Als sie im Mai dieses Jahres die Bank wechselte, wollte sie das auch ihrem Anbieter über dessen Homepage mitteilen. Dabei gab es jedoch Probleme. Aufgrund eines Unfalls vergaß sie dann auf eine erhaltene Mahnung des Kundenservice. Schließlich flatterte die hohe Zahlungsaufforderung eines Inkassodienstes ins Haus. Deshalb bat Frau B. die Ombudsfrau um Hilfe. Wir haben uns in diesem Fall an Sky gewandt und folgende Nachricht erhalten. Ein Teil der Kosten wird gutgeschrieben, der Auftrag beim Inkassounternehmen gestoppt.
Probleme mit der Rückzahlung für die Bestattungskosten seiner vor Jahren verstorbenen Mutter hatte Roland W. Einige Jahre später starb dann auch noch seine Großmutter. Somit wurden die Kosten immer höher. „Ich konnte zwar die Summe für die erste Bestattung bereits zurückzahlen, ich weiß aber beim besten Willen nicht, wie ich die offene Restforderung für die Bestattung meiner Großmutter bezahlen soll“, schilderte der Leser verzweifelt. Wir haben uns an den
Kreditschutzverband gewandt und eine gute Nachricht erhalten. Man verzichtet in Kulanz auf einen Teil der Kosten. Den Rest darf der Wiener in Raten begleichen. Seinen Festnetzvertrag wollte Hannes W. aus Niederösterreich Anfang des Jahres kündigen und wandte sich deshalb an seinen Anbieter. Dort wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass der Vertrag noch bis Ende des Jahres läuft. „Meine Frau und ich haben Mobiltelefone und nutzen das Festnetz nicht mehr, trotzdem müssen wir bis Dezember die Grundgebühr bezahlen“, ersuchte der Leser um Unterstützung. Sparfon hat auf Anfrage den Fall geprüft und den Vertrag im Sinne einer kundenorientierten Lösung vorzeitig storniert.