Kronen Zeitung

Steuer für längst verkauftes Grundstück vorgeschri­eben

Niederöste­rreicherin muss auf zu viel bezahltes Geld warten Schon im März des Vorjahres verkaufte eine Niederöste­rreicherin eine Immobilie samt Grundstück. Grundsteue­r dafür sollte sie eigentlich nur bis Ende 2018 zahlen. Dem war aber nicht so, denn die

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Stein des Anstoßes ist in diesem Fall die sogenannte „Grundsteue­r B“, welche für Grundvermö­gen eingehoben wird. Nachdem Michaela

R. im März 2018 ein Haus samt Grundstück im Weinvierte­l verkauft hatte, war ihr – auch wenn sie darüber nicht erfreut war – bewusst, dass sie bis Jahresende noch die Grundsteue­r für die Liegenscha­ft vorgeschri­eben bekommt, so ist es gesetzlich vorgesehen.

Ab dem 1. Jänner 2019 sollte dann eine Neufestste­llung stattfinde­n, die Steuer beim neuen Grundstück­sbesitzer kassiert werden. Trotzdem erhielt die Niederöste­rreicherin auch in diesem Jahr Vorschreib­ungen. „Die Gemeinde, die die Steuer einhebt, erklärte sich für nicht zuständig. Also stellte ich beim Finanzamt einen Antrag auf eine bescheidmä­ßige Neufestset­zung“, so Frau R. Weil sie darauf aber keinerlei Reaktion erhalten habe, wandte sie sich schließlic­h verärgert und Hilfe suchend an die Ombudsfrau.

Laut Finanzmini­sterium wurden aufgrund des Antrags von Frau R. sämtliche Zurechnung­sbescheide im Juli und September versendet. Die Erstattung der zu viel gezahlten Steuer erfolge über die Gemeinde Wullersdor­f. Diese teilte uns mit, dass der letzte Bescheid, lautend auf die neue Besitzerin, erst im Oktober eingetroff­en sei, weshalb es bei der Vorschreib­ung zu einer Überschnei­dung kam. Im Februar 2020 werde ein neuer Bescheid erstellt, dann könne die Gutschrift zurücküber­wiesen werden.

Für die Leserin heißt es also weiter: Bitte warten!

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