Steuer für längst verkauftes Grundstück vorgeschrieben
Niederösterreicherin muss auf zu viel bezahltes Geld warten Schon im März des Vorjahres verkaufte eine Niederösterreicherin eine Immobilie samt Grundstück. Grundsteuer dafür sollte sie eigentlich nur bis Ende 2018 zahlen. Dem war aber nicht so, denn die
Stein des Anstoßes ist in diesem Fall die sogenannte „Grundsteuer B“, welche für Grundvermögen eingehoben wird. Nachdem Michaela
R. im März 2018 ein Haus samt Grundstück im Weinviertel verkauft hatte, war ihr – auch wenn sie darüber nicht erfreut war – bewusst, dass sie bis Jahresende noch die Grundsteuer für die Liegenschaft vorgeschrieben bekommt, so ist es gesetzlich vorgesehen.
Ab dem 1. Jänner 2019 sollte dann eine Neufeststellung stattfinden, die Steuer beim neuen Grundstücksbesitzer kassiert werden. Trotzdem erhielt die Niederösterreicherin auch in diesem Jahr Vorschreibungen. „Die Gemeinde, die die Steuer einhebt, erklärte sich für nicht zuständig. Also stellte ich beim Finanzamt einen Antrag auf eine bescheidmäßige Neufestsetzung“, so Frau R. Weil sie darauf aber keinerlei Reaktion erhalten habe, wandte sie sich schließlich verärgert und Hilfe suchend an die Ombudsfrau.
Laut Finanzministerium wurden aufgrund des Antrags von Frau R. sämtliche Zurechnungsbescheide im Juli und September versendet. Die Erstattung der zu viel gezahlten Steuer erfolge über die Gemeinde Wullersdorf. Diese teilte uns mit, dass der letzte Bescheid, lautend auf die neue Besitzerin, erst im Oktober eingetroffen sei, weshalb es bei der Vorschreibung zu einer Überschneidung kam. Im Februar 2020 werde ein neuer Bescheid erstellt, dann könne die Gutschrift zurücküberwiesen werden.
Für die Leserin heißt es also weiter: Bitte warten!