Der Energieausweis
Wenn es kälter wird, dann rücken die Heiz- und Energiekosten einer Immobilie wieder mehr in das Bewusstsein als in der warmen Jahreszeit. Und doch sollten die Energiekosten rund um die Immobilien das ganze Jahr über beachtet werden.
Wer nämlich seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie machen. Sprich: er muss einen Energieausweis vorlegen.
Verkäufer, Vermieter und Immobilienmakler sind gesetzlich verpflichtet, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energiekennzahl – also den Heizwärmebedarf – und den GesamtEnergie-Effizienz-Faktor des jeweiligen Objektes anzugeben. An Hand dieses Ausweises muss für einen Käufer oder Mieter schlüssig die Energieeffizienz dieser Immobilien ersichtlich sein.
Wir erleben es in der Praxis immer wieder, dass Vermieter oder Verkäufer nicht an diesen Energieausweis denken. Das Argument lautet in vielen Fällen: „Die Immobilie wurde ohnehin erst frisch gebaut oder renoviert.“Das mag stimmen, aber es findet im Gesetz keine Deckung. Unabhängig vom Baujahr und vom Sanierungsgrad gilt: Wird kein Energieausweis vorgelegt, so ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1450 Euro zu rechnen. Oder fast noch schlimmer: der Käufer oder Mieter kann einen solchen auf Kosten des Abgebers erstellen lassen.
Wer also nicht nur beim Energieausweis auf Nummer sicher gehen möchte, sondern überhaupt beim gesamten Verwertungsprozess seiner Immobilie gut schlafen möchte, der sollte auf Profis setzen, die ihm zur Seite stehen.
Die Maklerinnen und Makler der wkimmo.at sind gerne beratend und unterstützend für Sie da.