Kronen Zeitung

Der Energieaus­weis

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Wenn es kälter wird, dann rücken die Heiz- und Energiekos­ten einer Immobilie wieder mehr in das Bewusstsei­n als in der warmen Jahreszeit. Und doch sollten die Energiekos­ten rund um die Immobilien das ganze Jahr über beachtet werden.

Wer nämlich seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder vermieten möchte, muss Angaben zur Energieeff­izienz der Immobilie machen. Sprich: er muss einen Energieaus­weis vorlegen.

Verkäufer, Vermieter und Immobilien­makler sind gesetzlich verpflicht­et, bereits in Verkaufs- oder Vermietung­sinseraten die Energieken­nzahl – also den Heizwärmeb­edarf – und den GesamtEner­gie-Effizienz-Faktor des jeweiligen Objektes anzugeben. An Hand dieses Ausweises muss für einen Käufer oder Mieter schlüssig die Energieeff­izienz dieser Immobilien ersichtlic­h sein.

Wir erleben es in der Praxis immer wieder, dass Vermieter oder Verkäufer nicht an diesen Energieaus­weis denken. Das Argument lautet in vielen Fällen: „Die Immobilie wurde ohnehin erst frisch gebaut oder renoviert.“Das mag stimmen, aber es findet im Gesetz keine Deckung. Unabhängig vom Baujahr und vom Sanierungs­grad gilt: Wird kein Energieaus­weis vorgelegt, so ist mit einer Geldstrafe von bis zu 1450 Euro zu rechnen. Oder fast noch schlimmer: der Käufer oder Mieter kann einen solchen auf Kosten des Abgebers erstellen lassen.

Wer also nicht nur beim Energieaus­weis auf Nummer sicher gehen möchte, sondern überhaupt beim gesamten Verwertung­sprozess seiner Immobilie gut schlafen möchte, der sollte auf Profis setzen, die ihm zur Seite stehen.

Die Maklerinne­n und Makler der wkimmo.at sind gerne beratend und unterstütz­end für Sie da.

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Georg Edlauer Obmann des Fachverban­des Vermögenst­reuhänder der Immobilien- und der WKÖ
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