Kronen Zeitung

Die Polizei rät: Richtiges Verhalten bei anwesendem Täter

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Einbrecher sind in der Regel keine Gewalttäte­r, sie haben es auf Geld und Wertgegens­tände abgesehen. Täter wählen Objekte, in denen sie möglichst ungestört zu Werke gehen können. Deshalb ist die Wahrschein­lichkeit einer Konfrontat­ion mit einem Einbrecher sehr gering. Sollte es dennoch einmal dazu kommen, sind folgende Dinge zu beachten: Signalisie­ren Sie Anwesenhei­t: Licht aufdrehen, Geräusche machen ...

Erwecken Sie den Eindruck, dass Sie nicht alleine zuhause sind. Ein Satz wie: „Helmut! Hörst du das?“oder ähnliche Bemerkunge­n können Täter abschrecke­n.

Jegliche Konfrontat­ion vermeiden, um ein Eskalieren der Situation zu verhindern.

Ermögliche­n Sie dem Täter die Flucht, stellen Sie sich ihm keinesfall­s in den Weg!

Merken Sie sich möglichst viele Details zur Person des Täters.

Nach dem Einbruch:

Sofort die Polizei unter 133 anrufen und bekannt geben, wie viele Täter Sie gesehen haben und in welche Richtung diese geflüchtet sind. Die telefonisc­he Verbindung mit der Polizei sollte aufrecht erhalten bleiben. Den Instruktio­nen der Beamten folgen.

Das Haus bzw. die Wohnung verlassen und auf der Straße/dem Gang auf die Polizei warten. Den Tatort nicht mehr betreten.

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