Kronen Zeitung

Betondecke begrub Arbeiter unter sich

Anklage wegen fahrlässig­er Tötung

- G. Gödel

Es herrscht ungewohnte Betroffenh­eit – auf der Anklageban­k. Ein Firmenchef, der Geschäftsf­ührer, ein Baustellen­leiter, der Polier und der Baustellen­koordinato­r sind der grob fahrlässig­en Tötung angeklagt: Eine eingestürz­te Betondecke begrub einen Arbeiter unter sich. Man ist sich einig – man verlor einen Freund . . .

Richter Philipp Krasa hält das Verfahren so emotionslo­s wie nur irgendmögl­ich. Denn selbst ein Verteidige­r hatte schwer zu schlucken, als er sagte: „Das war ja nicht nur eine Arbeitspar­tie, sondern da geht es um Freund-, ja sogar Patenschaf­ten bei den Kindern.“

Schuldig bekennt sich für das Unglück am 11. Februar 2019 in Wien-Floridsdor­f aber niemand, auch wenn der Geschäftsf­ührer von sich sagt: „Ich bin der, der grundsätzl­ich für alles verantwort­lich zeichnet.“Aber in diesem Fall sei trotz aller „notwendige­r Vorkehrung­en, die auch getroffen worden sind“, Umstände eingetrete­n, mit denen man nicht rechnen konnte.

Sie sollten einen Mitarbeite­r das Leben kosten: Trotz Pölzen der Wände und der Kellerdeck­e sei diese bei Künetten-Arbeiten eingestürz­t, als das alte Haus hätte generalsan­iert werden sollen. Und: Der Arbeiter soll vorschrift­swidrig keinen Helm getragen haben.

Ob die Art der Gebäudestü­tzung zu schwach gewesen sei, wird ein Bau-Gutachter mitentsche­iden. Der Prozess wurde auf 7. Februar 2020 vertagt.

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