Betondecke begrub Arbeiter unter sich
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Es herrscht ungewohnte Betroffenheit – auf der Anklagebank. Ein Firmenchef, der Geschäftsführer, ein Baustellenleiter, der Polier und der Baustellenkoordinator sind der grob fahrlässigen Tötung angeklagt: Eine eingestürzte Betondecke begrub einen Arbeiter unter sich. Man ist sich einig – man verlor einen Freund . . .
Richter Philipp Krasa hält das Verfahren so emotionslos wie nur irgendmöglich. Denn selbst ein Verteidiger hatte schwer zu schlucken, als er sagte: „Das war ja nicht nur eine Arbeitspartie, sondern da geht es um Freund-, ja sogar Patenschaften bei den Kindern.“
Schuldig bekennt sich für das Unglück am 11. Februar 2019 in Wien-Floridsdorf aber niemand, auch wenn der Geschäftsführer von sich sagt: „Ich bin der, der grundsätzlich für alles verantwortlich zeichnet.“Aber in diesem Fall sei trotz aller „notwendiger Vorkehrungen, die auch getroffen worden sind“, Umstände eingetreten, mit denen man nicht rechnen konnte.
Sie sollten einen Mitarbeiter das Leben kosten: Trotz Pölzen der Wände und der Kellerdecke sei diese bei Künetten-Arbeiten eingestürzt, als das alte Haus hätte generalsaniert werden sollen. Und: Der Arbeiter soll vorschriftswidrig keinen Helm getragen haben.
Ob die Art der Gebäudestützung zu schwach gewesen sei, wird ein Bau-Gutachter mitentscheiden. Der Prozess wurde auf 7. Februar 2020 vertagt.