Brückeneinsturz: Fahrlässigkeit?
Zwei Angeklagte sind schuldbewusst
Die Brücke der Brucker Schnellstraße S 35 bei Frohnleiten wurde nie feierlich eröffnet – sie stürzte ein! Sieben Planer, Statiker, Projektleiter müssen sich wegen fahrlässiger Gemeingefährdung verantworten, zwei streben eine Diversion an. Der Prozess, der nun in Graz begann, wird erst 2020 fortgesetzt.
Die Brücke war damals wenige Sekunden nach der Durchfahrt eines Personenzuges auf die Gleise der ÖBB gestürzt und hat Schaden in Millionenhöhe verursacht. In knapp fünf Jahren Ermittlungen wurden Gutachten erstellt und knapp zwei Dutzend Beteiligte befragt. Beschuldigt werden nun sieben Techniker im Alter von 44 bis 70 Jahren – allesamt Ingenieure, Diplomingenieure und leitende Mitarbeiter.
Richter Andreas Biegl und Staatsanwalt Hansjörg Bacher legten den Angeklagten am Bezirksgericht immer wieder eine Generaldiversion nahe, aber nur zwei der Angeklagten strebten diese auch an. „Ich bin froh, dass es keine Verletzten
gab. Am Tag zuvor bin ich mit meinem Team selbst noch auf und unter der Brücke gestanden“, sagte der 51-Jährige, der die inhaltlichen Punkte des Gutachtens bestätigte.
Die Verteidiger der restlichen fünf Angeklagten (plädierten alle auf ,nicht schuldig‘) konzentrierten sich darauf, das Gutachten in seine Einzelteile zu zerlegen. „Unbestreitbar hat eine Leistungsänderung während der Bauphase stattgefunden – aber, dass die sogenannte Aufstapelung an der Brücke erst gar nicht montiert wurde, steht mit keinem Wort in dem Gutachten.“Der spannende Prozess wird 2020 weitergeführt.