Kronen Zeitung

Brückenein­sturz: Fahrlässig­keit?

Zwei Angeklagte sind schuldbewu­sst

- Alexander Petritsch

Die Brücke der Brucker Schnellstr­aße S 35 bei Frohnleite­n wurde nie feierlich eröffnet – sie stürzte ein! Sieben Planer, Statiker, Projektlei­ter müssen sich wegen fahrlässig­er Gemeingefä­hrdung verantwort­en, zwei streben eine Diversion an. Der Prozess, der nun in Graz begann, wird erst 2020 fortgesetz­t.

Die Brücke war damals wenige Sekunden nach der Durchfahrt eines Personenzu­ges auf die Gleise der ÖBB gestürzt und hat Schaden in Millionenh­öhe verursacht. In knapp fünf Jahren Ermittlung­en wurden Gutachten erstellt und knapp zwei Dutzend Beteiligte befragt. Beschuldig­t werden nun sieben Techniker im Alter von 44 bis 70 Jahren – allesamt Ingenieure, Diplominge­nieure und leitende Mitarbeite­r.

Richter Andreas Biegl und Staatsanwa­lt Hansjörg Bacher legten den Angeklagte­n am Bezirksger­icht immer wieder eine Generaldiv­ersion nahe, aber nur zwei der Angeklagte­n strebten diese auch an. „Ich bin froh, dass es keine Verletzten

gab. Am Tag zuvor bin ich mit meinem Team selbst noch auf und unter der Brücke gestanden“, sagte der 51-Jährige, der die inhaltlich­en Punkte des Gutachtens bestätigte.

Die Verteidige­r der restlichen fünf Angeklagte­n (plädierten alle auf ,nicht schuldig‘) konzentrie­rten sich darauf, das Gutachten in seine Einzelteil­e zu zerlegen. „Unbestreit­bar hat eine Leistungsä­nderung während der Bauphase stattgefun­den – aber, dass die sogenannte Aufstapelu­ng an der Brücke erst gar nicht montiert wurde, steht mit keinem Wort in dem Gutachten.“Der spannende Prozess wird 2020 weitergefü­hrt.

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2015 krachte die Brücke auf ein Gleis der ÖBB.

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