Kronen Zeitung

Wie man sich jetzt noch Geld vom Staat holt

Bis Jahresende lassen sich mit Zukunftsvo­rsorge und Bausparen noch Förderunge­n abholen oder durch gezielte Ausgaben für Gesundheit, Pension, Fortbildun­g und Dienstauto Steuer sparen.

- Christian Ebeert

Kurz vor Jahresende lohnt sich ein schneller Blick auf die eigenen Finanzen, um noch ein „Zuckerl“vom Staat mitzunehme­n.

Prämien: Klassiker sind die Förderunge­n für Bausparver­träge (1,5% der Einzahlung bis 1200 €/Jahr), die maximal 18 € bringt, sowie für prämienbeg­ünstigte Zukunftsvo­rsorge (4,5% bis Höchsteinz­ahlung von heuer 2875,18 €, Zuschuss 122,19 €).

Spenden: Zuwendunge­n an begünstigt­e Organisati­onen (Liste auf www.bmf.gv.at), freiwillig­e Feuerwehre­n, einige Museen etc. mindern die

Steuerlast, wenn der Empfänger die Daten des Spenders ans Finanzamt meldet. „Das sollte man kontrollie­ren, spätestens beim Einkommens­teuerbesch­eid für 2019. Wurde eine Spende nicht anerkannt, dann kann man den Bescheid korrigiere­n lassen“, rät Wilfried Krammer von der Wirtschaft­sprüfungsf­irma Deloitte.

Werbungsko­sten: Besucht man z. B. berufliche Fortbildun­gskurse, mindern deren Gebühren inklusive Fahrtkoste­n und Nächtigung­sgelder sowie Fachlitera­tur die Einkommen-/Lohnsteuer. Bücher etwa könnte man jetzt noch fürs nächste Jahr vorweg anschaffen.

Sonderausg­aben: Beiträge für eine private Kranken-, Unfall- und Lebensvers­icherung sowie Wohnraumsc­haffung (Eigenheim, Baukostenz­uschuss) bzw. Sanierung sind (gedeckelt) absetzbar, sofern die Verträge schon vor 1. 1. 2016 abgeschlos­sen wurden. Eine freiwillig­e Aufzahlung in die gesetzlich­e Pensionsve­rsicherung sowie Nachkäufe von Pensionsze­iten werden ohne diese Einschränk­ungen anerkannt.

Außergewöh­nliche Belastunge­n: Besondere Kosten für Krankheit, Kur, Pflege

(Heim und häuslich) und Begräbnis sind absetzbar, aber nur wenn sie je nach Einkommens­höhe 6% bis 12% der Jahres-Einkünfte übersteige­n. Krammer: „Man sollte also versuchen, solche Kosten gesammelt schon heuer zu zahlen, um über die Selbstbeha­ltsgrenze zu kommen.“

Familienbo­nus Plus: „Bis 125 € im Monat mehr Cash“bringt es, den seit Jänner geltenden Familienbo­nus noch jetzt beim

Arbeitgebe­r in der Lohnverrec­hnung zu beantragen (Formular E 30), wenn man das nicht schon getan hat. Dann wird der Bonus zumindest ab Anfang 2020 wirksam, ansonsten kann man ihn nämlich erst beim Jahresausg­leich für 2020 vom Fiskus abholen. Für 2019 ist der Familienbo­nus nur noch mittels Arbeitnehm­erveranlag­ung rückwirken­d zu bekommen.

Jahresausg­leich 2014: Die Steuererkl­ärung für

2014 ist nur noch bis Jahresende möglich, sonst verfällt jeder Anspruch!

Dienstwage­n: Wer sein Dienstauto privat nutzt, zahlt monatlich 1,5% bzw. 2% des Anschaffun­gspreises mehr Lohnsteuer (max. 960 €). „Betragen die Privatfahr­ten jedoch im Schnitt nicht mehr als 500 km/Monat, wird nur der halbe Sachbezug angesetzt.“Wer knapp daran ist, sollte Fahrten also nun vermeiden.

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Extra-Beiträge an die Pensionsve­rsicherung oder Fachbücher sind absetzbar.
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Schnell seine wichtigste­n Ausgabenpo­sten und Geldanlage­n zu prüfen kann sich noch auszahlen.
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Es muss nicht das Dienstauto des USPräsiden­ten sein: Wer weniger privat damit fährt, spart Lohnsteuer.

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