Wie man sich jetzt noch Geld vom Staat holt
Bis Jahresende lassen sich mit Zukunftsvorsorge und Bausparen noch Förderungen abholen oder durch gezielte Ausgaben für Gesundheit, Pension, Fortbildung und Dienstauto Steuer sparen.
Kurz vor Jahresende lohnt sich ein schneller Blick auf die eigenen Finanzen, um noch ein „Zuckerl“vom Staat mitzunehmen.
Prämien: Klassiker sind die Förderungen für Bausparverträge (1,5% der Einzahlung bis 1200 €/Jahr), die maximal 18 € bringt, sowie für prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (4,5% bis Höchsteinzahlung von heuer 2875,18 €, Zuschuss 122,19 €).
Spenden: Zuwendungen an begünstigte Organisationen (Liste auf www.bmf.gv.at), freiwillige Feuerwehren, einige Museen etc. mindern die
Steuerlast, wenn der Empfänger die Daten des Spenders ans Finanzamt meldet. „Das sollte man kontrollieren, spätestens beim Einkommensteuerbescheid für 2019. Wurde eine Spende nicht anerkannt, dann kann man den Bescheid korrigieren lassen“, rät Wilfried Krammer von der Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte.
Werbungskosten: Besucht man z. B. berufliche Fortbildungskurse, mindern deren Gebühren inklusive Fahrtkosten und Nächtigungsgelder sowie Fachliteratur die Einkommen-/Lohnsteuer. Bücher etwa könnte man jetzt noch fürs nächste Jahr vorweg anschaffen.
Sonderausgaben: Beiträge für eine private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung sowie Wohnraumschaffung (Eigenheim, Baukostenzuschuss) bzw. Sanierung sind (gedeckelt) absetzbar, sofern die Verträge schon vor 1. 1. 2016 abgeschlossen wurden. Eine freiwillige Aufzahlung in die gesetzliche Pensionsversicherung sowie Nachkäufe von Pensionszeiten werden ohne diese Einschränkungen anerkannt.
Außergewöhnliche Belastungen: Besondere Kosten für Krankheit, Kur, Pflege
(Heim und häuslich) und Begräbnis sind absetzbar, aber nur wenn sie je nach Einkommenshöhe 6% bis 12% der Jahres-Einkünfte übersteigen. Krammer: „Man sollte also versuchen, solche Kosten gesammelt schon heuer zu zahlen, um über die Selbstbehaltsgrenze zu kommen.“
Familienbonus Plus: „Bis 125 € im Monat mehr Cash“bringt es, den seit Jänner geltenden Familienbonus noch jetzt beim
Arbeitgeber in der Lohnverrechnung zu beantragen (Formular E 30), wenn man das nicht schon getan hat. Dann wird der Bonus zumindest ab Anfang 2020 wirksam, ansonsten kann man ihn nämlich erst beim Jahresausgleich für 2020 vom Fiskus abholen. Für 2019 ist der Familienbonus nur noch mittels Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend zu bekommen.
Jahresausgleich 2014: Die Steuererklärung für
2014 ist nur noch bis Jahresende möglich, sonst verfällt jeder Anspruch!
Dienstwagen: Wer sein Dienstauto privat nutzt, zahlt monatlich 1,5% bzw. 2% des Anschaffungspreises mehr Lohnsteuer (max. 960 €). „Betragen die Privatfahrten jedoch im Schnitt nicht mehr als 500 km/Monat, wird nur der halbe Sachbezug angesetzt.“Wer knapp daran ist, sollte Fahrten also nun vermeiden.