Im Namen der Republik
Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Richter Dr. Heinz-Peter Schinzel in der Rechtssache der klagenden Partei Mediengruppe „Österreich“GmbH, Friedrichstraße 10, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei KRONEVerlag Gesellschaft m.b.H & Co. KG., Muthgasse 2, 1190 Wien, vertreten durch Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert: EUR 34.000,–) und Veröffentlichung (Streitwert: EUR 1000,–), Gesamtstreitwert: EUR 35.000,– samt Anhang, nach öffentlicher, mündlicher Streitverhandlung zu Recht:
1. Die beklagte Partei ist ab sofort bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, eine zeitliche Spitzenstellung der „Kronen Zeitung“bei der Berichterstattung, insbesondere ein „erstmals“geführtes Gespräch mit „Leo S.“und/oder „zum ersten Mal“mit „Leo S.“und seinen Eltern gesprochen zu haben, zu behaupten, wenn diese nicht den Tatsachen entspricht.
2. Die beklagte Partei ist schuldig, die Punkte 1. und 2. des über diese Klage ergehenden – klagstattgebenden – Urteils binnen drei Monaten ab Rechtskraft im redaktionellen Teil des periodischen Druckwerks „Kronen Zeitung“– und zwar auf Seiten 12 oder 13, in einem Kasten mit Fettdruckumrandung, unter der 20 Punkt großen Überschrift „Im Namen der Republik“, im Übrigen in 12 Punkt großer Schrift, dies mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozessparteien – auf eigene Kosten zu veröffentlichen. Handelsgericht
Wien, Abt. 39, am 26. April 2019 Dr. Heinz-Peter Schinzel, Richter