Kronen Zeitung

Im Namen der Republik

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Das Handelsger­icht Wien erkennt durch den Richter Dr. Heinz-Peter Schinzel in der Rechtssach­e der klagenden Partei Mediengrup­pe „Österreich“GmbH, Friedrichs­traße 10, 1010 Wien, vertreten durch Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwa­lt in Wien, wider die beklagte Partei KRONEVerla­g Gesellscha­ft m.b.H & Co. KG., Muthgasse 2, 1190 Wien, vertreten durch Gheneff – Rami – Sommer Rechtsanwä­lte OG in Wien, wegen Unterlassu­ng (Streitwert: EUR 34.000,–) und Veröffentl­ichung (Streitwert: EUR 1000,–), Gesamtstre­itwert: EUR 35.000,– samt Anhang, nach öffentlich­er, mündlicher Streitverh­andlung zu Recht:

1. Die beklagte Partei ist ab sofort bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftli­chen Verkehr zu unterlasse­n, eine zeitliche Spitzenste­llung der „Kronen Zeitung“bei der Berichters­tattung, insbesonde­re ein „erstmals“geführtes Gespräch mit „Leo S.“und/oder „zum ersten Mal“mit „Leo S.“und seinen Eltern gesprochen zu haben, zu behaupten, wenn diese nicht den Tatsachen entspricht.

2. Die beklagte Partei ist schuldig, die Punkte 1. und 2. des über diese Klage ergehenden – klagstattg­ebenden – Urteils binnen drei Monaten ab Rechtskraf­t im redaktione­llen Teil des periodisch­en Druckwerks „Kronen Zeitung“– und zwar auf Seiten 12 oder 13, in einem Kasten mit Fettdrucku­mrandung, unter der 20 Punkt großen Überschrif­t „Im Namen der Republik“, im Übrigen in 12 Punkt großer Schrift, dies mit gesperrt und fett gedruckten Namen der Prozesspar­teien – auf eigene Kosten zu veröffentl­ichen. Handelsger­icht

Wien, Abt. 39, am 26. April 2019 Dr. Heinz-Peter Schinzel, Richter

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