Keine Arzt-Hilfe für Tochter: Mordanklage
Sie verweigerten aus religiösen Gründen ärztliche Behandlung ihrer Tochter: Fastend und Gebete sprechend saßen die Eltern am Bett der todkranken Tochter – und unternahmen nichts. Gott alleine sollte ihrer Überzeugung nach entscheiden, ob das Kind eine sc
Alen (39) und Elina L. (35) sind deutsche Staatsbürger und lebten mit ihren Kindern in den vergangenen Jahren im Waldviertel. Sie gehören eigenen Angaben nach der „Gemeinde Gottes“an, einer streng konservativen Untergruppierung der evangelischen Freikirche. Ihre Kinder unterrichteten sie selbst, vor allem lehnt das Paar jede medizinische Hilfe ab. Gottes Wille alleine sollte entscheiden.
Dabei beriefen sie sich in falscher Auslegung auf einen Brief des Jakobus im Neuen Testament. Darin heißt es: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der
Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben.“
Das wirkte sich vor allem für eine Tochter verheerend aus. Das Mädchen litt an einer durchaus behandelbaren Bauchspeicheldrüsenentzündung.
Im Juni 2017 wurde das damals elfjährige Mädchen nach Intervention des Sozialamtes ins Wiener SMZ Ost eingeliefert, aber schon bald auf Drängen der Eltern wieder entlassen.
Zwei Jahre lang passierte nichts. Im September 2019 verschlechterte sich Rahels Zustand. Doch die Eltern legten das Schicksal des Mädchens in Gottes Hände und riefen keinen Arzt. Dabei hätte das Kind, wie Gutachter sagen, geheilt werden und mit medikamentöser Hilfe ein normales Leben führen können. Mord durch Unterlassung lautet jetzt der Vorwurf.
Die Eltern, verteidigt von Rudolf Mayer und Zaid Rauf, bestreiten das: „Natürlich bedauern sie den Tod der Tochter zutiefst. Sie wollten nicht, dass sie stirbt. Aber es war der Wunsch des Mädchens, keinen Arzt zu holen.“Hier wird wohl der Staatsanwalt entgegnen, dass für Eltern mit Kindern bis 18 eine Obsorgepflicht besteht. Der Prozess in Krems beginnt am 12. Februar.
Die Eltern wollten im Einklang mit ihrer religiösen Überzeugung den Wunsch ihrer Tochter respektieren, keinen Arzt zu Hilfe zu holen.
Anwalt Rudolf Mayer
Es liegt kein Mord vor, sondern Vernachlässigung einer unmündigen Person. Es handelt sich um eine Tragödie, die die Familie schwer getroffen hat.
Verteidiger Zaid Rauf