FREIKIRCHEN DISTANZIEREN SICH
Die Freikirchen in Österreich (FKÖ) haben sich von dem in U-Haft sitzenden Ehepaar distanziert. Sie seien weder Mitglieder noch Nahestehende der kirchlichen Gemeinde. Die FKÖ betonte: „Seriöse medizinische Behandlung zu verweigern lehnen wir ab, umso mehr, wenn dies zur Unterlassung von Hilfeleistungen bei Kindern führt.“
Rechtlich gesehen wird dies ein spannender Prozess. Denn Mord durch Unterlassung wird selten angeklagt, meist, wenn es um den Tod von Kindern geht. Die Eltern haben aktiv nichts zum Tod des Mädchens beigetragen. Sie haben aber, so der Staatsanwalt, nur nichts unternommen, um das schwer kranke Kind zu retten.