Gehbehinderung
Der Ehemann und seine Ehegattin sind beide Zulassungsbesitzer eines Kfz. Für den Gatten besteht eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Steht ihm der pauschale Kraftfahrzeugfreibetrag gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen in Höhe von monatlich € 190 zu?
Ja. Für die Berücksichtigung des pauschalen KfzFreibetrages ist es ausreichend, wenn einer der beiden Zulassungsbesitzer des Pkw ist. Wären beide Zulassungsbesitzer körperbehindert im Sinne des § 3 Abs. 1 VO über agB und verfügten sie nur über ein Kfz, steht der pauschale Freibetrag nur einmal zu. Der Freibetrag kann dann auch auf beide Personen aufgeteilt werden.