Kronen Zeitung

Gehbehinde­rung

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Der Ehemann und seine Ehegattin sind beide Zulassungs­besitzer eines Kfz. Für den Gatten besteht eine Unzumutbar­keit der Benützung öffentlich­er Verkehrsmi­ttel. Steht ihm der pauschale Kraftfahrz­eugfreibet­rag gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über außergewöh­nliche Belastunge­n in Höhe von monatlich € 190 zu?

Ja. Für die Berücksich­tigung des pauschalen KfzFreibet­rages ist es ausreichen­d, wenn einer der beiden Zulassungs­besitzer des Pkw ist. Wären beide Zulassungs­besitzer körperbehi­ndert im Sinne des § 3 Abs. 1 VO über agB und verfügten sie nur über ein Kfz, steht der pauschale Freibetrag nur einmal zu. Der Freibetrag kann dann auch auf beide Personen aufgeteilt werden.

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