Kronen Zeitung

Vertreter

- Felix Taxinger

Ein Steuerpfli­chtiger übernimmt die Akquisitio­n und Betreuung von Industriek­unden in mehreren Gebieten von Österreich und ist nur mit der Vermittlun­g von Aufträgen für die Firma betraut, jedoch nicht zum Abschluss berechtigt. Er verpflicht­et sich zur Vermittlun­g von Verkäufen für die Firma bei allen Bedarfsträ­gern unter Einhaltung der ihm zur Bearbeitun­g übergebene­n Umsatzvorg­aben und zum Besuch möglichst vieler neuer Kunden. Gebührt ihm die Vertreterp­auschale von jährlich maximal € 2190 trotz fehlender Abschlussb­erechtigun­g?

Für das Vorliegen einer Vertretert­ätigkeit ist nicht der Abschluss von Geschäften durch den Steuerpfli­chtigen selbst maßgeblich, sondern ausschließ­lich, ob Geschäfte für den Arbeitgebe­r angebahnt werden. Im konkreten Fall liegt eine Vertretert­ätigkeit vor, die Pauschale steht zu.

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