Vertreter
Ein Steuerpflichtiger übernimmt die Akquisition und Betreuung von Industriekunden in mehreren Gebieten von Österreich und ist nur mit der Vermittlung von Aufträgen für die Firma betraut, jedoch nicht zum Abschluss berechtigt. Er verpflichtet sich zur Vermittlung von Verkäufen für die Firma bei allen Bedarfsträgern unter Einhaltung der ihm zur Bearbeitung übergebenen Umsatzvorgaben und zum Besuch möglichst vieler neuer Kunden. Gebührt ihm die Vertreterpauschale von jährlich maximal € 2190 trotz fehlender Abschlussberechtigung?
Für das Vorliegen einer Vertretertätigkeit ist nicht der Abschluss von Geschäften durch den Steuerpflichtigen selbst maßgeblich, sondern ausschließlich, ob Geschäfte für den Arbeitgeber angebahnt werden. Im konkreten Fall liegt eine Vertretertätigkeit vor, die Pauschale steht zu.