Kronen Zeitung

WAS SICH ÄNDERT, WAS BLEIBT

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Aufenthalt­srecht

Wenn Großbritan­nien heute aus der Union austritt, ergeben sich für die dort lebenden Österreich­er und die in Österreich lebenden Briten zunächst keine Veränderun­gen im Aufenthalt­srecht. Bis zumindest Jahresende gilt eine – einmalig verlängerb­are – Übergangsp­hase, in der praktisch alles gleich bleibt. Neu sind aber Brexit-bedingte Anmeldefor­malitäten. Die Rechte und der Status von EU-Staatsange­hörigen, die im Vereinigte­n Königreich leben, bleiben bis zum 30. Juni 2021 unveränder­t. Bis dann muss man sich um einen „pre-settled status“oder einen „settled status“bemühen. Kosten fallen dafür keine an.

Reisedokum­ente

Von den schwer vorhersehb­aren Kursschwan­kungen des britischen Pfunds einmal abgesehen, ändert sich beim Reisen nach Großbritan­nien nach dem Brexit wenig. Ein gültiger Pass ist bei Reisen mitzuführe­n, auch ein gültiger Personalau­sweis wird akzeptiert. Wer mit dem Auto aus Österreich nach Großbritan­nien reist, braucht bis auf Weiteres keinen internatio­nalen Führersche­in, sondern nur einen Führersche­in aus dem eigenen Land.

Telefonier­en

Nach der Übergangsf­rist können wieder Roaming-Gebühren auf beiden Seiten für Reisende aus der EU nach Großbritan­nien und umgekehrt anfallen. Nachdem bestehende­s EU-Recht im Übergangsz­eitraum weiter gilt, bleibt aber Großbritan­nien bis Jahresende an die Abschaffun­g der Roaming-Gebühren gebunden. Sowohl A1 als auch Magenta, „3“und H.O.T. betonten aber, dass keine Änderungen anstehen.

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