WAS SICH ÄNDERT, WAS BLEIBT
Aufenthaltsrecht
Wenn Großbritannien heute aus der Union austritt, ergeben sich für die dort lebenden Österreicher und die in Österreich lebenden Briten zunächst keine Veränderungen im Aufenthaltsrecht. Bis zumindest Jahresende gilt eine – einmalig verlängerbare – Übergangsphase, in der praktisch alles gleich bleibt. Neu sind aber Brexit-bedingte Anmeldeformalitäten. Die Rechte und der Status von EU-Staatsangehörigen, die im Vereinigten Königreich leben, bleiben bis zum 30. Juni 2021 unverändert. Bis dann muss man sich um einen „pre-settled status“oder einen „settled status“bemühen. Kosten fallen dafür keine an.
Reisedokumente
Von den schwer vorhersehbaren Kursschwankungen des britischen Pfunds einmal abgesehen, ändert sich beim Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit wenig. Ein gültiger Pass ist bei Reisen mitzuführen, auch ein gültiger Personalausweis wird akzeptiert. Wer mit dem Auto aus Österreich nach Großbritannien reist, braucht bis auf Weiteres keinen internationalen Führerschein, sondern nur einen Führerschein aus dem eigenen Land.
Telefonieren
Nach der Übergangsfrist können wieder Roaming-Gebühren auf beiden Seiten für Reisende aus der EU nach Großbritannien und umgekehrt anfallen. Nachdem bestehendes EU-Recht im Übergangszeitraum weiter gilt, bleibt aber Großbritannien bis Jahresende an die Abschaffung der Roaming-Gebühren gebunden. Sowohl A1 als auch Magenta, „3“und H.O.T. betonten aber, dass keine Änderungen anstehen.