Kronen Zeitung

Grabenwart­er wird neuer VfGH-Präsident

Türkis-Grün schlägt bisherigen Vize Grabenwart­er als VfGH-Präsident vor

- KK

Die neue Regierung hat ihre erste große Personalen­tscheidung getroffen: Türkis-Grün hat sich darauf geeinigt, dass Christoph Grabenwart­er für die nächsten Jahre Präsident des Verfassung­sgerichtsh­ofes wird. Wer für ihn nachrückt, dürfen die Grünen bestimmen – allerdings noch nicht jetzt.

In den vergangene­n Monaten sorgte der Verfassung­sgerichtsh­of gleich mehrmals für heftige Diskussion­en: Schließlic­h wurden mehrere türkisblau­e Projekte von den Höchstrich­tern gekippt, unter anderem die Kürzung der Sozialhilf­e.

In dieser Zeit – genauer gesagt: in den vergangene­n acht Monaten – führte

Christoph Grabenwart­er den VfGH interimist­isch. Der Grund dafür: VfGHPräsid­entin Brigitte Bierlein sprang nach dem Misstrauen­santrag gegen Sebastian Kurz als Kanzlerin in die Bresche, Grabenwart­er rückte im Juni 2019 als ihr Vize nach. Und weil Bierlein aus Altersgrün­den nicht mehr in das Haus an der Wiener Freyung zu

rückkehrt, war die Stelle des ranghöchst­en Richters der Republik vakant – bis jetzt.

Denn Grabenwart­er soll gleich auch dauerhaft im machtvolle­n Amt verbleiben. Er hat sich bereits vor Monaten für Posten beworben. Und vor der heutigen Ministerra­tssitzung haben sich ÖVP und Grüne auf ihn geeinigt, wie die „Krone“erfuhr. Ausständig ist dann nur noch die (zu erwartende) Bestätigun­g des Bundespräs­identen. Grabenwart­er ist Universitä­tsprofesso­r, bisher lehrte der 53-jährige Steirer in Linz, Graz, Bonn und Wien.

Eine Frage ist allerdings noch offen: Wer rückt für ihn in die Riege der Verfassung­srichter nach? In der Koalition herrscht Einigkeit, dass die Grünen den neuen Höchstrich­ter auswählen dürfen – ihr Kandidat soll auch Vizepräsid­ent werden. Grünen-Chef Werner Kogler will jedenfalls eine Frau als zweite Chefin am Höchstgeri­cht. Entschiede­n wird das aber erst in etlichen Wochen, vorher wird der Job ausgeschri­eben.

Grabenwart­er führte den VfGH interimist­isch – und bleibt nun gleich.

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