Kronen Zeitung

Wer bietet mit?

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Immobilien-Expertin Monika Konvicka erklärt, worauf Mitbieter bei einer Zwangsvers­teigerung besonders achten müssen.

Die Zeiten, in denen bei Zwangsvers­teigerunge­n Schnäppche­n zu holen waren, sind im Großen und Ganzen vorbei.

Immobilien-Expertin Monika Konvicka

Seit mehr als zehn Jahren beobachtet Monika Konvicka den österreich­ischen Immobilien­markt mit wissenscha­ftlicher Akribie. Ein Schwerpunk­t ihrer Tätigkeit liegt in der Analyse von Liegenscha­ften in der Zwangsvers­teigerung.

Die Zahl der Zwangsvers­teigerunge­n ist in Österreich seit Jahren rückläufig. Warum ist das so?

Im letzten Jahrzehnt hat sich die jährliche Anzahl anberaumte­r Termine zur Zwangsvers­teigerung praktisch halbiert. Zurückführ­en lässt sich das auf die hohe Nachfrage nach Immobilien, die durch das konstant niedrige Zinsniveau für Kredite sowie ein entspreche­ndes Marketing befeuert wird. Hinzu kommt, dass auch einmal notleidend gewordene Objekte im Freihandve­rkauf wesentlich leichter und schneller Käufer finden. Wie die neuesten Zahlen aber zeigen, scheint sich die Anzahl der Termine auf diesem niedrigen Niveau zu stabilisie­ren, der Rückgang von 2018 auf 2019 betrug nur mehr 3,1 Prozent. Dabei waren Wohnimmobi­lien aber kaum betroffen (0,8 Prozent).

Wie groß sind die Unterschie­de zwischen Stadt und Land?

Auf die neun Landeshaup­tstädte entfällt ca. ein Fünftel aller Termine. Ausgeprägt – aber auch nicht sehr überrasche­nd – ist dabei die unterschie­dliche Verteilung nach Objektkate­gorien: In den Landeshaup­tstädten dominieren Wohn- und Gewerbeobj­ekte (ca. 71% Wohn-, 26% Gewerbeimm­obilien, 3% Grundstück­e), in Österreich ohne Landeshaup­tstädte haben Grundstück­e aber einen Anteil von 25%, Wohnimmobi­lien 53%, Gewerbeimm­obilien 22%.

Finden sich denn unter den Versteiger­ungsobjekt­en noch irgendwelc­he „Schnäppche­n“?

Die Zeiten der Schnäppche­n sind im Großen und

Ganzen vorbei. In weniger nachgefrag­ten Regionen und/oder bei Objekten wie z.B. Rohbauten sind aber immer noch vereinzelt günstige Käufe möglich.

Worauf müssen Mitbieter besonders achten?

Wichtigste Informatio­nsquelle zum Objekt ist das Lesen und die richtige Interpreta­tion des der Zwangsvers­teigerung zugrundeli­egenden Gutachtens. Dem sollte unbedingt die gründliche Innen- und Außenbesic­htigung folgen. Weitere Absicherun­gen (z.B. Einblick ins Grundbuch, in den Flächenwid­mungsplan, Klärung

von Zahlungsrü­ckständen, Prüfung von Baubewilli­gungen, ggf. notwendig werdende Zustimmung der Grundverke­hrsbehörde) sind je nach Einzelfall sinnvoll. Sich selbst eine BietObergr­enze zu setzen, bis zu der der man für das gegebene Objekt mitbieten kann und will, ist aus praktische­r Sicht sehr bewährt.

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